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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
436
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43ii März 1597.

betreffend die Friedensvermittlung zwischen Frankreich und Spanien, die Fürbitte für den Bischof von Bobiound den Altobell Piot von Luggarus, so wie die Ansprache des Regiments Kuhn und die Anliegen der imCollegium zu Mailand Studirenden aufgenommen habe. Wird verdankt, mit dem Gesuch um fernere M>t'Wirkung in diesen Dingen, I (S. n. Thurgau). ßx. Der Gesandte von Uri kann seinen Obern berichte»,was dem Condestabile zu Maylaud geschrieben worden ist wegen Beraubung von Kanfleutcn zu Parese »»dTragen von Waffen. Ii. (S. u. Baden). I. Der Gesandte von Freibnrg soll seinen Obern iiber den Salz-Handel und daß Statthalter Donada sich anerboten habe, Rechnung abzulegen, berichten. It Auf nächste Tag'sazung sollen die Gesandte» über Erlaß einer Verordnung gegen Fürkauf des Viehs instruirt werden. I. (S. u .Lauis)>

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:

Landgrafschaft Thurgau. I'. Art. 594. Stifte und Klöster.

Grafschaft Baden. I>. Art. ns. Märchen.

Landvogtei Lauts. I. Art. 371. Stifte und Klöster.

Bern-fretburg. Vogt, iiberh. «. Art. g.

»2«.

Conferenz der Städte Bern und Freibnrg in Angelegenheiten ihrer gemeinsamen Vogteien:c.

An der Sense. 15S7, 14. April (Montag nach Quasimodo).

H nntonSarehtv Aretburn. Jnstructtonenbuch Nr. 1k. und Murtenabschtede IL. Fol. M.

Gesandte: Bern. Anton von Grafenried; Vincenz Dachselhofer; David Tscharner; NIklaus Moratei-Freiburg. Martin Gottrau; Hans Nazs; Jost von der Wcid; Hans Wild; Franz des Granges; derStadtschreiber.

»». Verhandlungen über die Ansprüche Berns an den Nütizehnten zu Chktel St. Denis, daS seine Ve'rechtigung dazu auf die vorgelegten Erkanntnisse und einen daherigen Vertrag zwischen dem gewesenen Kirch'Herrn daselbst und dem Prior von Lüstrach gründet. I». Bern beschwert sich bezüglich der Riedzchnten überden Vergleich von 1594, daß dort die Endominia vorbehalten seien; denn wo klian in einer Dorfmarch d»bganze Zehntrecht habe, soll das Endominiuin auch darunter begriffen sein, e u. «I. (S. u. bern-freib. Vogt-überh.). «. Bern verlangt abermals, daß unter der Bezeichnung trumentum Weizen verstanden sei»nicht Mischelkorn. Freiburg kann an dem Herkommen nichts ändern, t. Die Begründctheit der AnspracheBerns auf den sechsten Theil der Hoheitsrechte zu Combremont wird von Freiburg in Abrede gestellt, derGegenstand daher wieder in den Abschied genommen, »x. Die spänige Angelegenheit wegen der Bergecousa, Naya, Ottondon und Bonondon ist eingestellt. Ii. Freiburg begründet seine Ansprüche auf den Zehnte"zu Remauffens durch Hinweisung auf seinen Besiz des Schlosses Bvssonens, hinter dein er gelegen seizu dem er von früher her gehört habe. I. Zu Aufrichtung der Märchen zu Oleyres, Chandon, St. Alb>»,Missy, Lussy, Villarzel und sous Larit wird Tagfahrt angesezt auf Montag den 28. dieses Monats. Mge»Lussy ist man noch nicht ganz im Reinen. It. (S. u. Murten). I. Bern beschwert sich wegen des OH»>S^zu Besensens, das entweder ganz abgestellt oder dann ihm zugehörcn solle, kraft seiner Rechte daselbst, indemdie zu Besensens gegenüber Bern kommen li^ii seien. Es wird hierüber ein besonderes Abkommen zwische"den beiden Städten getroffen, in welchem die beidseitigen Rechte daselbst und in einigen umliegenden Orte"