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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1597.

:!2I.

Conferenz der V katholischen Orte sammt katholisch Appenzell.

Lucern. 15V7, 14. Januar.

Staatsarchiv vncern. Zuccrner Abschi-d« (i, ZW.

(Gesandte: Lucern. Jost Pfyffcr, Schultheiß; Jost Krepsinger, Ritter, alt-Schulthciß, Stadtfähnrich;Christof Kloos; Kaspar Pfyffcr; Niklans Pfyffcr, Ritter, Pannerherr, alle des Raths, llri. AmbrosiusPiintiner, Ritter, alt-Landaminann. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter, Landainiuann und Pannerherr; Bat'thasar Kyd, des Raths. Un terwald en. Marquard Jmfeld, Ritter, Landainiuann, von Obwalden; MelchiorLussi, Ritter, La»dani»ia»n, von Nidwalden. Zug. Heinrich Elsener, Amniann. Appenzell. Hauptnian»Ulrich Näff, des Raths.

». Zwek dieser Conferenz ist die Verabredung einer gleichförmigen Instruction auf nächste gcmeineidge-nössische Tagsazung zu Bade» wegen der Anstände im Lande Appenzell. Nach Anhörung des schriftliche»Vortrages des Gesandten von Appenzell der Kirchhöre oder der innern Rhode» wird Folgendes verabschiedet:Man finde diese Angelegenheit also beschaffen, daß man ans guten Gründen den iniiern Rhoden nicht rathc»könne, davon abzustehen, sondern ihnen vielmehr dabei beholfen und berathen sein iniisse. Die Gesandten derinnern Rhoden sollen zu Baden anhören, was von ihrer Gegenpartei vorgebracht wird, und dann erklären,daß sie im Hinblik auf die Billigkeit der Sache hoffen, weder giitlich noch rechtlich davon gewiesen zu werde».Bei der Verhandlung selbst sollen die Gesandten der katholischen Orte alles anwenden, damit der Handel durchden jezt zu erwähnenden Vergleich, im Fall er Jnner-Rhodcn auch annehmbar sei, beigelegt werde; übrigenssoll der Vermittlungsvorschlag ganz geheim bleiben; sollte derselbe nicht angenommen und der Handel a»'sRecht gewiesen werden, so soll man es in den Abschied nehmen. Dadurch wird die Sache in die Länge gezogenund man gewinnt Zeit, nochmals reiflich darüber nachzudenken und auch den spanischen Ambassador zu Ratheziehen zu können; Jnner-Rhoden soll, im Fall es zum Recht kommt, den Handel den XII Orten übergeben.In Baden sollen beide Theile ermahnt werden, sich ruhig zu verhalten, unter Androhung, dem Ungehorsame»die Bünde zurükzugeben, wie denen von Mühlhausen anch geschehen. Die beiden Städte Freibnrg und Solothnr»werden gebeten, zum gütlichen oder rechtlichen Anstrag des Handels nach Kräfte» mitzuwirken; und weil Zürichdie äußern Rhoden durch seinen Rath widerspenstig gemacht hat, während sie sonst wahrscheinlich ebenfalls deinBündniß (mit Spanien) beigetreten wären, so will man zu Baden gegen Zürich das Bedauern ausspreche»,daß es sich der Sache so weit angenommen und daß es auch schon in frühern Füllen, z. B. mit Arbon undToggenburg, die »cugläubigen Untcrthanen gegen ihre Obrigkeiten widerspenstig gemacht habe. I». Der päpstlicheNuntius trägt vor, der Papst habe mit hohem Gefallen den Eifer der katholischen Orte in dem Handel wegenArbon zum Besten der katholischen Religion und des Bischofs von Constanz und ihre Beharrlichkeit in allenSachen zur Ehre Gottes und der Religion wahrgenommen und bitte, darin fernerhin zu beharren, anch möchtensie auf nächster Tagsazung mit den nichtkatholischen Orten sprechen, damit die frommen Capuziner, Priesterund Brüder, die zur Bekehrung derMißgläubigen" so viel wirken, sicher und unangefochten in deren Gebietwandeln können; dabei möchten sie dafür sorgen, daß keine lutherischen Bücher, die so viel verborgenes G^enthalten, auf ihrem Gebiete verbreitet werden; zugleich übermittelt er ein Verzeichniß der verbotenen Bücher-Wird verdankt und zum Verhalt in den Abschied genommen, e. Über den Vortrag des savoyischen Ambassadors