December 153K.
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^eren Händen mittheilen; inzwischen werde man mit diesem Werk nicht vorgehen, sondern bis zn des BischofsResolution es eingestellt bleibe» lassen; daneben ersuchen sie die Gesandten, ihren Herren »nd Obern desStatthalters »nd der Räthc freundnachbarliche Dienste vermelden zn wollen. I». Am 5. December^agen die Gesandten nach Überreichung ihrer Credenzschreiben vor dem Domcapitel Folgendes vor: Da derFürst Andreas, Cardinal von Österreich, Bischof zu Constanz und Brixen :c., die seit einiger Zeit eingestellteHandlung mit Änderung der Religion zn Arbo» und Horn wiederum zu Händen genommen und jüngst zuBaden von de» Nathsboten der VII katholischen Orte etliche Mittel erlangt habe, welche denen von Arbo»und Horn und andern in die Pfarrei Arbo» gehörenden Religionsverwandten der evangelischen Orte beschwerlichseien und deren Ausführung zn Unruhen Anlaß geben möchten, so haben sie gestern im Rainen ihrer Herren»nd Obern vor Statthalter »nd Rüthen des Bischofs, weil des leztern Abwesenheit sich allzu lange verziehenLöchte, wegen dieser Änderung der Religion bei der Pfarrkirche zu Arbou kraft einer übergebcnen Instruction'»tercedirt und einen solchen Bescheid empfangen, daß sie damit sich begnügen können; nun haben sie ebenfallsde» Auftrag, beim Domcapitel gleiche Jntercession zu thu», damit dasselbe beim Bischof sich dahin verwende,daß ihre Religionsgenossen bei ihrer Freiheit der Religion belasse» werden. In seiner Antwort sagt das Dom-kapitel, daß es wohl im Allgemeinen, nicht aber im Specicllen wisse, was bei diesem Werk verhandelt wordensei, daß eS aber nichts destoweniger dieses Anbringen dem Bischof überschreiben werde und nicht zweifle, der-selbe werde sich dabei so verhalten, daß Niemand sich zu beschweren Ursache habe.
Die Gesandte» silhrten zwei Instructionen bei sich siir ihre Verhandlungen mit dem Bischof und eine dritte für ihreVerhandlungen mit Dompropst, Dekan und Capitel der Hochstist.
»2«.
Confcrenz der Orte Zürich, Schwyz und GlaruS.
Lachen. 153K, Decemver.
r'andesarNUv Cllaru».
Gesandte: Nicht angegeben.
Diese Confcrenz war durch Schwyz znsammenbernfen worden wegen des Kornkaufs, indem in Folge derlü'vsten Aufkäufe und der Wegfnhr von Korn der gemeine arme Mann in großen Nachthcil durch Theurung zugerathen in Gefahr steht, wenn nicht Vorkehren dagegen getroffen würden Schwyz und GlaruS verlangenu»n von Zürich Antwort auf die beide» an Zürich selbst und an dessen Sondcrvogt Vögeli in Wesen erlassenenSchreiben. Dieses erklärt nun, zu Allem Hand bieten zu wollen, was in der Billigkeit begründet und dem"rinen Manne zum Nnzcn sei, mit der Bitte, daß wo möglich der Eid zn Wesen aufgehoben und sonst guteMittel und Ordnung gemacht werde». Man einigt sich nun auf Gefallen der Ober» hin zn einem Schreibenan die III Blinde, auch will man bei aller guten Ordnung verbleiben und keine Gewalt hingeben, sondern füralle Zutragenheitcn selbe sich vorbehalten.