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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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428 November 159K.

Landvogts von Lauis nnd einer schriftlichen Verantwortung des Priesters dem Commissär geschrieben, er möchtevon seinem Vorhaben abstehen. «. Da die katholischen Priester und die calvinischen Prediger zn Plnrs imVeltlin eine Neligionsdisputation abzuhalten beabsichtigen, wovon man wenig Gutes erwartet, wird an denBischof von Como geschrieben, er möchte seinen Priestern dieses verbiete», «I (S. ». Thnrgan). «. (S. u.Freiämter). I'. Bei Gelegenheit will man mit Bern Nüksprache nehmen in Betreff der Klagen, daß katholischeGeistliche und Weltliche ans seinem Gebiet geschmäht, gefangen gesezt und an Leib und Gut gestraft werden.H'. (S. u. Thnrgan). Ii. Den Erben des Ritters Noll von Uri wird ein ernenertes Verwendnngsschrcibennach Florenz ertheilt. I. Die Verantwortung Uri's wegen der geschlagenen Schillinge wird in den Abschiedgenommen, Die Beschwerde des Landammanns Lnssi von Unterwalden gegen Schaffhausen wegen derKinder seines Bruders wird ml ilwkrumnlum genommen, um ans nächster Tagsaznng mit Schaffhansen dasAngemessene zn verhandeln.

Man schc auch im Abschnitte HerrschaftsanaeleflenheiteinLandgrafschaft Thnrgau. «I. Art. 593. Stifte und Klöster. Art. 299. Ehehafte».

Lanlwogtci Frciiimter. «. Art. 140. Gotteshäuser.

Abordnung der fünf evangelischen Orte nachKonstanz. 15, W, .1. bis 5. Decemver (23. November alt. Kal.).

KantonSarcUiv Basel. Nbschiidband von, Jahr WS7.

Gesandte: Zürich. Johannes Keller, Bürgermeister; Johannes Kambli, Sekelmeistcr und des Rath^Bern. Anton von Grafenried, Venner; Marquard Zehender, des Raths. Glarus. Jost Tschudi, alt -La »d'ammann. Basel. Jakob Götz; Melchior Hornlocher, beide des Raths. Schaffhanscn. Georg MildesStatthalter; Junker Hans Jmthurn, beide des Raths.

In der fürstlichen Pfalz eröffnen die Gesandten der fünf evangelischen Orte vor dem Statthallunnd den Räthen des Bischofs nach Überreichung ihrer Credenzschreiben sowie ihrer schriftlichen Jnstruct>o>'Folgendes: Da der Bischof vielleicht geneigt sein möchte, die jüngst zn Baden von den Rathsboten derkatholischen Orte gestellten Mittel mit denen von Arbon und Horn in das Werk zu richten und der Relig^halber Änderung vorzunehmen, diese Mittel aber denen von Arbon und Horn nicht belieben würden n»d ^den Eidgenossen leid sein müßte, wenn in diesem Handel vorgeschritten würde, seien die fünf Orte ans clMlicher Liebe veranlaßt worden, sich derer von Arbon nnd Horn als ihren Religionsverwandten anzuneh»^und dem Bischof und seinen Räthen zu Herzen zu führen, was für eine große Gefahr daraus zu besorgen n 'deßhalb ersuchen sie ganz ernstlich, man möchte die von Arbon und Horn sammt ihren Mithaftcn beiReligion unverändert bleiben lassen. Statthalter nnd Näthc erwidern, wegen verschiedener Verhinderungenhabe der Bischof sich »och nicht erklärt, ob und wie er in diesem Handel vorgehen werde; da aber die Sa iihrem Wesen nach so wichtig sei, daß sie die Verantwortung nicht auf sich nehmen könnten, ohne des BisuMVorwissen und Auftrag auf die eine oder andere Weise sich zn erklären, so müssen sie der Gesandten Anbringtan den Bischof, der gegenwärtig abwesend sei, gelangen lassen, was sie auch ungesäumt thnn werden; dcsse"Resolution werden sie dann nnverweilt mündlich oder schriftlich entweder jedem der fünf Orte oder Zürich 5