Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
424
Einzelbild herunterladen
 

424

November l50K.

Da aber die Mehrheit der Gesandten nur Auftrag hat anzuhören, so wird der Handel in den Abschied ge-nommen. Beide Parteien werden noch mündlich und schriftlich ersucht, nichts Unfreundliches gegen einandervorzunehmen bis auf ferner» Bescheid. Die inner» Rhoden sollen ihre Antwort ans die Klagartikcl der äußer»Rhoden binnen Monatsfrist zur Mittheilung an die andern Orte nach Zürich senden. I». Der Schultheißvon Waldshut begehrt Antwort ans das auf lezter Iahrrechnnng zu Baden vorgebrachte Gesuch des Kaisersum Unterstüzung mit Büchscnpulver zum Krieg gegen die Türken. Zürich, Bern, Lucer», Basel, Freiburgund Schaffhausen wollen jedes fünfzehn Tonnen geben; da aber die andern Gesandten darüber keine Instructionhaben, wird die Sache nochmals in den Abschied genommen. Jedes Ort soll seinen Bescheid nach Zürichmelden, damit es den Kaiser benachrichtige, was die Eidgenossenschaft leisten wolle. «. (S. u. Lauis). «l. Unter-walden bringt vor, daß man schon auf mehrern Tagleistungen die Nothwendigkeit eingesehen habe, Mittel undWege ausfindig zu machen, wie zwischen den Fürsten von Frankreich und Spanien eine Vereinbarung z"Stande gebracht werden könnte, damit man zur Bezahlung der ausstehenden Forderungen gelange und damitden Türken um so kräftiger Widerstand geleistet werden könne; es beantrage, die Sache nochmals reiflich ZUüberlegen. Dieser Antrag wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort über Mittel sich berathe undseinen Vorschlag den Gesandten auf nächste Tagsazung mitgebe; zudeni werden Zürich und Lncern beauftragt,elfteres nochmals an den Kaiser zu schreiben, er möchte den König von Spanien dazu bewegen, daß er sichzum Frieden geneigt finde, lezteres, den Papst zu ersuchen, daß er mit allem Ernst den Frieden zwische"beiden Potentaten zu vermitteln suche. «. (S. n. Baden), t Abgesandte der Freigrafschaft Burgund ver-melden des Königs von Spanien, des Cardinals von Österreich, des Grafen von Champlyte und gemeinerStände der Grafschaft freundlichen Gruß und tragen vor: Sie haben gefunden, daß die Grasschaft durch keinMittel besser vor Überfall und den Drangsalen des Kriegs geschirmt werden könne, als mit Hülfe ihrer liebenRachbarn und uralten Bundesgenossen der XIII Orte, zu denen sie stets großes Vertrauen getragen habe»;darum habe die Grasschaft auf Befehl des Königs Gesandte an jedes Ort abgefertigt, nm für den Fall derRoth um Bewilligung von 8,000 bis 10,00(1 Mann ans ihre Kosten anzuhalten, mit der Zusicherung, dieseMannschaft nur zu Beschirmung des eigenen Landes, nicht aber zu einem Überfall verwenden zu wollen; dieSache sei damals in den Abschied genommen worden; da sie nun von Abhaltung gegenwärtiger Tagsaz»"3Kunde erhalten, haben der Gubernator und das Parlament nicht unterlassen wollen, dieselbe zu beschiken »ndAntwort zu begehren. Durch einen Ausschuß läßt man erwidern, es sei wahr, daß ans lezter Jahrrech»»"!)zu Baden verabschiedet worden sei, man werde den Entscheid, wie man der Grafschaft beispringen wolle, geben,wenn vor Martini eine Tagsazung werde abgehalten werden; da nun aber ans lezter Iahrrechnnng von beide»Theilen einige Artikel aufgestellt worden seien, wie man sich gegen einander verhalten »volle, so habe man g^hofft, es werde die Grasschaft sich damit begnügen; auf künftiger Jahrrechnung zu Baden »verde man ihne"den Entscheid der Landsgemeinden, die vor dem Mai nicht versanunelt werden können, und der Großen Rächeeröffnen; wenn die Grafschaft in ihren Kosten die Landsgemeinden und hvhkn Gewalten vor dein Mai ver-sammeln wolle, möge sie es thun, inzwischen soll sie, wenn sie unterdessen widerrechtlich augefochten würde,getröstet sein, daß man sie nicht verlassen, sondern wie bisher vor unbilliger Gewaltthätigkcit schirmen werde-

Junker Kaspar Pfyffer von Lucern berichtet vor gemeiner Session, er sei samnit andern GesandtenBeilegung des Kriegs nach Burgund gcschikt worden; in Lyon habe er vernommen, daß Gesandte der siebe"Orte da gewesen seien, um beim König von Frankreich Bezahlung ihrer Anfordernngen auszuwirken; >veik