426 September 1596.
Eidgenossenschaft in das Mayländische abgeführt werden wollte. 7. Lucern soll genane Aufsicht halten,Niemand mehr kaufe, als die Marktordnung gestattet, wobei ihm der Beistand der beiden andern Orte Z"'gesichert wird. I». Da ans dem Ankenmarkt bereits große Thenrnng eingetreten ist, weil der Anken von einzelnPersonen auf den Alpen im Land Untcrwaldcn in großer Masse anfgekanft wird, so werden die Gesa»^von Ob- und Nidwalden ersucht, die geeigneten Maßregeln dagegen zu treffen. Diese nehmen es in den ^schied und bitten abermals, das Quantum der erlaubten 10 Centner ans dem Markt z» Lucern zu erhöht«?. (S. u. vier ennetbirg. Bogt, überh.). «I. Eine lczter Tage von den bischöflich constanzische» Nöthen a"die V Orte erlassene Zuschrift wird abschriftlich in den Abschied genommen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:
Vier ennetb. Vogt- iibcrh. «. Art. 159. Getreidebezug.
«I aus dem Nidwaldner Exemplar.
Conferenz der fünf evangelischen Orte.
Zarau. 1596, 16. September (6. alt. Kal ).
Staatsarchiv Bern, kvangll. Abschiede v. 19.
Gesandte: Zürich. Johannes Keller, Bürgermeister; Johannes Kambli, Sekelmeister nnd desBern. Marquard Zehender, des Raths. Glarus. Jost Tschndi, alt-Landammann. Basel.Hornlocher, des Raths. Schaphausen. Georg Mäder, Statthalter und des Raths. ^
»». Zwek dieser Zusammenkunft ist, sich zu vereinbaren, was man durch eine gemeine Botschaft mit ^Bischof von Constanz reden wolle, damit er die von Arbo« nnd Horn, welche von Alters her zurschaft Thurgau gehörten nnd auf der lezten Jahrrechnung zu Baden wiederum unter den LandesschirMdie Obrigkeit derselben erklärt worden sind, beim Landfrieden bleiben lasse nnd von der Abschaffung deS ^gelinms daselbst gütlich abstehe. Die Gesandten von Zürich erstatten vorerst schriftlich und mündlichüber die Beschaffenheit dieses Handels »nd was Zürich bisher darin gethan habe. Hierauf werden a»lfalle» der Obrigkeiten drei verschiedene Instructionen entworfen, die erste „eines gmeinen fürtrags an tWti ^die andere auf den Fall hin, daß der Bischof ans den ersten Vortrag sich nicht willfährig zeigen wollte,dritte „vmb ein Handlung gegen dem Thnmb Capitel"; man lebt der Hoffnung, es werde durch eine ^Botschaftschiknng etwas ausgerichtet werden, was nicht nur denen zu Arbo» nnd Mithaften zureiche, sondern auch andere Herren und Geistliche, wenn sie der evangelischen Orte Einigkeit sehen u»dnehmen, daß sie sich dieser Leute mit Ernst nnd Treue annehmen, abhalten werde, dergleichen Neue" ^vorznnchnie». Sobald Zürich vernimmt, daß der Bischof wiederum in diese Lande komme, soll es denvier Orte» einen Tag zu Abfertigung ihrer Botschaften ansczen. Um der Sache mehr Nachdruk z» ^soll von jedem Ort eine doppelte Rathsbotschaft geschikt werden und jedes Ort seinen Gesandten zwei Cre^briefc mitgeben, den einen an den Bischof, den andern an das Domcapitel. Sollte sich des Bischop 'etwas lange, bis gegen Martini verzögern, so soll nichts destoweniger die beschlossene Abordnung „ ,;chgang nehmen nnd der Auftrag vor den bischöflichen Rathen nnd dem Domcapitel ausgerichtet werden, b -macht folgende Anregung: Da man je länger je mehr erkenne, daß die „papistische»" Orte in Glaube»