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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 15»0.

tigen Bündnissen mit Fürsten nnd Herren soll die Freigrafschaft stets vorbehalten werden. Dagegen wünschtdie burgnndischen Gesandten Auslassung des Artikels, wonach es in der Eidgenossen Gutdünken stehe»die bewaffnete Unterstüznng zu erlauben oder nicht, und daß die Eidgenossen in jenem Falle eine Unterstüzungvon 8,000 bis 10,000 Mann der Grafschaft zusichern möchten. Hierauf wird verfügt, es soll jedesseine» Bescheid über den Vorschlag bis Martinstag nach Zürich berichten, das dann die Regenten der Gras-schaft von dem Resultat in Kenntniß sezen wird. Schließlich wird der Graf von Champlyte ersucht, Z« ^meidung weiterer Unruhen deni Marschall Biro» die rcclamirtcn Karthaunen zurükzustclle». «. Uri bea»tragt, daß ergangenen Abschieden gemäß auch die Gesandten ans den Jahrrechnungen zu Baden, wie jene a»>den cnnetbirgischen Jahrrechnnngen, einen Eid schwören sollen, von Niemanden weder Miet »och Gabe» a»Z"nehmen, sondern Jedermann sein billiges Recht ergehen zu lassen, und erwartet, man werde diesen A»"^nicht übel aufnehmen. Obschon nun aber die-Verhältnisse dort nnd hier nicht ganz die gleichen sind, »»^solcher Beschluß den Gesandten, die zu Baden die rechte hohe Obrigkeit repräsentire», schimpflich wäre, soder Antrag doch in den Abschied genommen. I'. Der savoyische Gesandte, Herr de la Coux, eröffnet, es ndurch die Gesandten von Lncern, Schwyz, Untcrwalden nnd Schaffhausen Klagen über unbefugte Zölle, ^bereien und einige Anforderungen eingegangen; darauf müsse er bemerken, daß der Herzog die Bündnisseden Eidgenossen pünktlich halten werde, daß aber die von St. Gallen in keiner Weise darin begriffen und »^zur Bezahlung dk Zölle wie Andere nnd des Herzogs Unterthanen selbst verpflichtet seien. Es könne ferner derHerrn von Kitt von Zürich verübte vermeintliche Raub dem Herzog in keiner Weise zur Last gelegt >ver^indem in Kriegszeiten eben viel Unvermeidliches vorfalle; übrigens habe der Herzog sich schon öfters c>"Herrn von Nemours um Entschädigung gewendet und müsse gegen angedrohte Repressalien feierlichst p ^stiren. Über die Beraubung eines Kaufmanns von St. Gallen zu Chambcry werde er nähere Erkundig»einziehen. Die Ansprache derer von Schaffhausen an den Herzog beruhe auf nichts, indem lezterergrößere Anforderung habe; da nun die von Schaffhansen den Herzog vor ei» kaiserliches Kammergerichtwollen, so habe er darüber nichts weiter zu bemerken; übrigens hätte sich viel eher der Herzog über Ver ^der Bündnisse zu beklagen, wenn man bedenke, was die beiden Regimenter Gallati nnd von Grißach ^Zeit gethan haben. Nachdem man dem Ambassador durch einen Ausschuß die Begründung jenervorgetragen und er die Behauptung aufgestellt hatte, daß das Bündniß von 1512 gar nicht mehr in ^bestehe, ist ihin folgende Antwort ertheilt worden: Man bitte ihn, sich beim Herzog dahin zu verwende», ^die zugewandten Orte bei ihren bisherigen Verhältnissen verbleiben, da St. Gallen schon über h»»^'/vier und vierzig Jahre mit den Eidgenossen verbündet sei nnd mit ihnen ein Corpus ausmache, »udSebastian Kitt von Zürich seine geraubten Waaren nnd dem Herrn Zillh von St. Gallen sein verarm ^Geld sammt den 120 Kronen Bürgschaft restitnirt werden; an der Verlezung des Bündnisses durchnannten beiden Obersten tragen die Obrigkeiten keine Schuld, man werde sie übrigens bei ihrerzur Rechenschaft ziehen; dabei ersuche man ihn, in seiner guten Gesinnung zu verharren und sichverwenden, daß die Steigerung der Zölle abgeschafft nnd die Eidgenossen und ihre Zugewandte« l! ^Bündniß geschüzt werden, »x. (S. n. Baden). Ii. Das Gesuch des Landammanns Gisler von iU' ^Gesandten der sechs katholischen Orte um Schenkung von Fenstern und Wappen in die Kirche zuund in das Kloster zu Seedorf wird von diesen wieder in den Abschied genommen. I. (S. ». ^

I< (S. n. Baden). I. Die Anzeige, daß der Salpeter aufgekauft und außer Land geführt werde,