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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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November 1595. 395

Stt».

Appellationstag der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.

Schwyz. 1595, 12. Nvvemöcr (Sonntag post, Nnrtini).

»^sf ein Scheiben von Schwyz wägen des Apclaztags den nechstcn Sontag pont Martini zue Schwyz zue halte» vnd«nd besuochen wcrdendt in. H. besuchen vnd den Batten beselch geben, im Handell vnd Span ziviischen den Bolcnztcrn

Efferen halben zue handeln sampt dein Span zwnschcn vnserin Landtvogt Bnosinger vnd dem Stadthalter Boglion inHeinthal."

(Nidwaldner Ritthe- nnd Landleute-Protokoll vom 22. October 1595. Der Abschied fehlt.)

I-lbi

Confercnz der IV evangelischen Städte. .

Aarau. 1595, 27. November (17. alt. Kal.).

Staatsarchiv «»ccr». ANg. Adschi-dt «s. 147. - Kantonsarchiv Basel.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Johannes Escher, Sekelmeister nnd des Raths,^n. Anton Gasscr, Benner und des Raths. Basel. Melchior Hornlocher, des Raths. Schaffhausen.

"°r Johann Konrad Meyer, Bürgermeister.

^ k. Die Gesandten des Herzogs Friedrich zu Württemberg, Oberst Samuel von Reischach und Doctor^haini Christof Zengcr, Kanzler zu Mümpclgard, eröffnen »ach Verdantung deS Besuchs gegenwärtiger Tag-ung. daß der Herzog beim Antritt seiner Negierung sich erinnert habe, wie seine Borfahren, Herzog Ulrich,Christof und Graf Georg mit der Eidgenossenschaft in nachbarlicher Bereinung gestanden, wie dasBlindniß im Jahr 1509 abgeschlossen, später erneuert, und das andere in, Jahr 1544 in Basel anf-echtet worden sei, nnd daß er nun, da die Grafschaft Mümpclgard sammt Zubehör wegen der Religion^gefachte,, werde, mit den IV evangelischen Städten in eine nachbarliche Bereinung sich einlassen möchte;^ H^zog erwarte um so mehr annehmbare Bedingungen, da er in Gestattung des FruchtkausS und Bcwil-von Durchzügen sich' stets nachbarlich erzeigt habe. Nach einer Anfrage an die Gesandten, in welcher, diese Bereiubarnng begehrt werde, damit man an die Obrigkeiten darüber gebührend berichten könne,sie einen Entwurf dazu vor, jedoch nicht in der Meinung, um damit etwas vorschreiben zu wollen,um der IV Städte Ansichten darüber zu vernehmen. Da man jedoch in diese Artikel einzutreten ge-°"^rtig keine Vollmacht hat, wird der Entwurf in den Abschied genommen. Jndeß wird vorläufig denenergischen Gesandten bemerkt, daß der fünfte und lezte Artikel wohl schwerlich angenommen werde,^ weil die Eidgenossenschaft mit den beiden Häusern Osterreich nnd Burgund in Erbeinung stehe und man^ im Fall eines Krieges der Grafschaft Mümpclgard nicht wohl Hülfe gegen dieselben schikcn könnte,^ weil Basel und Schaffhausen gemäß ihres Bundes mit den Eidgenossen nicht befugt seien, ohne Wissen^ Zustimmung der Mehrheit der Orte in ein neues hülflichcs Bündniß sich einzulassen; die vier andern, ^l aber möchten den IV evangelischen Städten nicht unannehmbar sein, da sie zur Erzielung guter Freund-w>d Nachbarschaft wesentlich beitragen, namentlich wenn von der Grafschaft Mümpclgard jeder Stadt^stinnnteS Jahrgeld bezahlt würde, wie es Osterreich nnd Burgund gegenüber der Eidgenossenschaft thun;