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August 1595.
sondern öffentlich aufnehme und einander benachrichtige, wenn dem einen oder andern Ort etwas dergleichenbegegne. Wird in den Abschied genommen.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangeleqenheiten:
Landvogtei Freiämter. ^ Art. IS. Rechts- und Gerichtssachcn.
Landvogtci Laiiis. U. Art. «04. Justizsachen.
Conferenz der die Vogteien Vellenz, Bollenz und Nivicra regierenden III Orte.
Brunnen 1395, 13. September
Vande»ar«iitv Ntdwalden. Protokoll der Lands- und Nachgemetnde von 1Ü62--1K11, S. 30s».
Der Abschied dieser Konferenz konnte nicht aufgefunden werden. Dast sie abgehalten worden ist, ergibt sich aus einerdaherigcn Verhandlung des gesessenen Landraths und der Landlcute zu Nidwaldc» am Michaelistag 15,95. Verhandlung^'gegenstände waren unter andern der Markt zu Ruffle und „Befreiung" der Steinböke in Bollenz.
2512.
Conferenz zwischen Lucern und dem Grafen von Hohencms.
Kloster St. Hasten. 1395, 1K. Actover (St. Gallentag).
T»aat«ar«Iiiv L»cer». NcNn: Mi»gIon»händ«I.
Gesandte: Lucern. Jost Holdcrmeyer, Setelmeister; Hauptmann Beat Jakob Feer, Ritter, alt-La>'d'vogt zu Baden. Graf von Ems. Kaspar, Graf zu Hohencms und Gallera.
>». In Erinnerung an das freundliche nachbarliche Anerbieten, welches der Graf vor einigen TagenLucern theils schriftlich, theils mündlich durch seinen Rath I)r. Schnabel vorgebracht hat, dahin gehend, daß ^das vertrauliche Einverständniß und die gute Freundschaft und Nachbarschaft seines Baters, des Grafen In eHannibal, mit Lucern und den ander» vier katholischen Orten als dessen Erbe und Successor fortzupflanzenwünsche, damit man sich in vorkommenden Nöthen besser gegen einander zu versehen wisse, hat Lucern sein^Abgesandten anfgetragen, dem Grafen seine freundlichen Anerbieten gebührend zu verdanken und ihn z»sichern, daß die V katholischen Orte nicht weniger geneigt seien, in den vertraulichen Beziehungen, i» ^Freundschaft und guten Nachbarschaft gegen ihn wie früher gegen seinen Bater zu verharren und ihinkommenden Falls alle möglichen Dienste, Ehre und Freundschaft zu erzeige». Dieses wird ans sein Begehrsin Abschiedsform gefaßt und beiden Thcile» zum Gedächtnis) mitgetheilt. Und da der Graf verhofft, d»rdas Mittel dieser Freundschaft desto eher zur Bezahlung seiner niederländischen Ansprachen zu gelangen,er auch den V katholischen Orten stets zu Dank verpflichtet sein. I». Der Graf bittet um gleichförmigeVerse, wie man solche jüngst zu Lucern dem Hauptmann Jäger seiner Sachen halber gegeben habe, da er dabe>sehr interessirt sei. Er legt die beiden Beschreibungen des Hauptmanns Jäger und Zweyers gegen ihnund gibt getreue Abschriften davon, r. Endlich bittet er, den Hauptmann Zweyer zu mahnen, daß erlaut seiner gegebenen Verschreibung bezahle, da ja er vom König von Spanien schon bezahlt sei, damit er n>wgenöthiget werde, bei den V Orten zu klagen.