Februar 1595.
damit dieses iin Namen der XIII Orte die »öthigcn Gesandten oder Briefe an die feindliche Partei abfertigtauf daß die Neutralität der Grafschaft gemäß Erbeinung erhalten werde, oder damit Bern die andernaufmahne, der Grafschaft mit den Waffen beizustehen. Da nun einige feindliche Fiihrer mit bedeutend^Macht in die Grafschaft eingedrungen seien und der König von Frankreich offen den Krieg gegen Spa>""'erklärt habe, so habe die Grafschaft sich an Bern gewendet, damit es die erforderlichen Schritte beim Kö>»!>und dessen Feldherrn thue; dieses habe aber einen Entscheid abgelehnt wegen der bevorstehenden Tagsaz»'^'dar»m stelle er nun an die Eidgenossen das Gesuch, entweder durch Briefe oder Gesandte der Grafschaft be>'zustehen und zu begehren, daß der Feind sich ans derselben zurükziehe, oder dann, wenn dieses nichts helft"sollte, gemäß Erbeinung das zn thun, was guten Bundesgenossen zukomme. Es wird ihm bewilligt, beliebigeGesandte zu bezeichnen; daneben werden Zuschriften an jene erlassen, welche feindlich in die Grafschaft e>"'gefallen sind; den beiden Gesandten wird die Instruction mitgegeben, darauf zn dringen, daß die Tr»p^"beförderlichst zuriikgezogen werden, damit man nicht in den Fall komme, Gewalt mit Gewalt abtreibe» Z"müssen. «I. Niklaus de Gatt, Verwalter der Hanptmannschaft zn Constanz, und Doctor Gall Hayer »b^'bringen ein Schreiben der vorderöstcrreichischen Regierung aus Innsbruck vom 12. Februar, in welche»' ^Tod des Erzherzogs Ferdinand angezeigt wird. Wird verdankt und in den Abschied genommen, v Fer"^langt ein vom 24. Octvber 1594 datirtes Schreiben der österreichischen Regierung zu Ensisheim ein,sie sich beschwert, daß die dem König von Spanien im September bewilligten, nach den Niederlanden besti»""^"zwölf Fähnchen ohne vorherige Anzeige den Weg durch ihr Gebiet genommen haben, und begehrt, daßin Zukunft sich nachbarlicher erzeigen und von solchen Durchzügen zu rechter Zeit die gehörige Anzeige »laA"möchte, um die nöthigen Vorkehrungen treffen zn können. Wird zur Nachachtung in den Abschied genoi«»^"'t Alfonso de Casale übergibt sein vom l<>. September 1594 datirtes Creditiv als spanischer Ambassadorder Stelle des verstorbenen Pompejus dclla Croce) und versichert die Eidgenossen der gnädigen Gesi»»""^'und der Freundschaft des Königs und des Gnbernatvrs zn Mahland und seines eigenen Diensteifers, "bringt dann vor, welche Gränel einige französische Befehlshaber, unter dem Namen des Fürsten von Bear»'König von Frankreich genannt, in der Grafschaft Burgund verübt haben, wie sie bisher in der Christen'^noch nicht vorgekommen seien; er verlangt, daß die beschlossene Gesandtschaft an die Feinde der Grafschaftscharfen Instructionen versehen werde, indem ja auch ihre Ehre dabei auf dem Spiel stehe, denn der Kö»^habe nicht im Sinn, besagte Herrschaft, sein altes Patrimonium, so leicht aufzugeben und werde zur Erhaü""^und Rettung derselben ein gewaltiges Kricgshcer Hinschiken; er sei aber versichert, daß die alte eidge»>WTapferkeit und Redlichkeit noch lebe, mit der sie so manch' ritterliche That vollbracht haben, und daß st? "die Gefahren abwenden werden; schließlich legt er den Entwurf einer Übereinkunft zwischen dem Se»»t ^Mahland und der Eidgenossenschaft vor über gegenseitige Bestrafung der Straßenränder. Der Vortragihm zn Händen des Königs und des Gnbernatvrs verdankt, nnter Versicherung geneigten Willens, derWurf aber wird in den Abschied genommen. Die Gesandten von Miihlhausen eröffnen die dringende^die VII katholischen Orte und Appenzell möchte» Mühlhansen den begangenen Fehler in Gnaden ,
und es wieder in den alten Bund aufnehmen, indem es, was es etwa versäumt habe, wieder gut " ^werde. Die Gesandten der IV evangelischen Städte und Glarns unterstüzen dieses Gesuch. Weil aber ^Gesandten der acht Orte darüber einzutrete» ohne Instruction sind, nehmen sie eS -ick instrnenäum >"Abschied. I». (S. u. s!auis). I. Zürich dringt auf eine Erklärung von Schwyz, ob es über den beidnb