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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1595. 365

Nath der Stadt Zürich erlassenen kaiserlichen Schreibens wird folgende Antwort beschlossen: ES werde GottNchts gefälliger und der Wohlfahrt gemeiner Christenheit nichts ersprießlicher sein, als wenn nun die schonwährenden Kriege zwischen den christlichen Fürsten also beigelegt würden, daß die Christenheit mit ge-sinnter Macht gegen die Türken sich wenden könnte; dcßwegen wolle man den Kaiser inständigst »in diese^cification gebeten haben. Obschon man mit dem durch die Türken den kaiserlichen Landen zugefügten Jammer^rzliches Mitleiden trage und wünsche, die Christenheit von dieser Trübsal befreit zu sehen, so finde man doch^ gegenwärtigen Zeitumstände also beschaffen, daß es unmöglich sei, die begehrten zwanzig Fähnchen ans eigenekosten und in der gewünschten Zeit dem Kaiser zur Verfügung z» stelle»; denn erstlich sei bekannt, daß die^dgeuossenschaft größtcntheils ein rauhes, gebirgiges und fast nnfrnchtbareS Land sei, darin Jeder, der nicht^'jungen und Vermögen habe, seinen linterhalt mit täglicher schwerer Handarbeit gewinnen müsse, ohne sich^was ersparen zu können; dann seien die Städte- und LandeSkasscn mit vorräthiger Baarschaft so schlecht ver-daß sie kaum die unvermeidlichen Ausgaben bestreiten können und nur einen geringen Theil der fürUnterhalt eines solchen Kriegsvolks nvthwendigc» Koste» ertragen möchte»;'drittens wäre durch eine all-T°»ieine Steuer nichts oder »nr wenig erhältlich, zudem, was wohl zu bcrüksichtigen sei, dem Volk, das an^'Helten und Exemtionen von lange her gewöhnt und solcher Beschwerden enthoben gewesen sei, solche Stenern^schwerlich fallen und Ungehorsam und Zwietracht erzeugen würden. Man hätte gleichwohl den besten Willen,Voreltern in ihren rühmlichen Thatcn nach Kräften nachzuahmen, finde aber, daß selbe ebenfalls zu ver-miedenen Malen gleichartige Begehren aus diesen und andcrn Ursachen haben abschlagen müssen; sodann sei°sse>, au, ^ der Christenheit, sondern selbst an den Gränzen des Vaterlandes solche

fahren und gewaltsame Aufbrüche im Werk seien, daß man mit Ernst wachen müsse, damit nicht bald imseilen Vaterland? Gefahr und Schaden einbreche. Man hoffe also, man werde eS den Eidgenossen nicht übel^i)inc», wenn sie bei gegenwärtigen Verhältnissen für sich selbst, für ihr Vaterland und für ihre eigenen An-Üchörigeu pflichtschuldig sorgen. Dabei wolle man nicht davon sprechen, daß daS begehrte Kriegsvolk, bei seiner"Eigenschaft und Art" zu kriegen, in einem so entfernten und unbekannten Land, unter so vielen vorher nie ge-^"en Nationen we»ig oder nichts Erhebliches leisten und mehr Schimpf und Spott, als Nuzen für die^isteuhkit einernten würde. Anderer Verhinderungen, die jedcö einzelne Ort betreffen, seien so viele, daßsie nicht ausführlich melden könne, wolle sie aber jedem, der mit dem Wesen der Eidgenossenschaft einiger-maßen bekannt sei, zur Berüksichtigung anheimstellen. Daher bitte man den Kaiser dringend, in Betracht allesstse» diese durch die Roth gebotene Antwort nicht ungnädig aufzunehmen; dagegen erbiete man sich gegen den^"iser, das Reich und die ganze Christenheit sonst alles das z» thnn und zu leisten, was neben nvthwendigerHaltung von Weib und Kind und Schuz und Schirm des geliebte» Vaterlandes möglich sei. Diese Antwort^gen die kaiserlichen Cvmmissaricn am gehörige» Ort anbringen; was sie sonst noch vorzubringen haben° werde man in den Abschied nehmen. Ans der Commissarien feuere Erklärung, daß sie den Auftragnur fünfzehn oder zwölf Fähnchen zu begehre», im Fall die zwanzig nicht erhältiich seien, wird erwidert,nehme dieses in den Abschied. Schließlich begehren sie, daß man, wenn man gar keine Mannschaft geben°ik, doch eine Anzahl Tonnen Büchsenpnlver verabfolge, wozu sich einige Gesandte bereits anerboten haben.^' ^r Gesandte der Grafschaft Burgund, Scudier Benoyt, eröffnet in schriftlichem Vortrag vor den Gesandten^ Xlll Orte: Es sei ans lezter allgemeiner Tagsaznng beschlossen worden, daß sich der Gubcrnator und dasSlawen! nur an Bern z» wenden haben, sobald wirkliche Gefahren für die Grafschaft vorhanden seien,