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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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3«0 Januar 1595.

er das, was er zuvor gesprochen, nicht in der Meinung gethau habe, als wolle er den Obrigkeiten etwasvorschreibe», und daß er, da man eine gemeine Abordnung für angemessener halte, nicht dagegen sein wolle,er fügt aber den Wunsch bei, bei der festgcsezte» Anzahl es verbleiben zu lassen, zugleich erbietet er sich, ^vielfältigen Ehren und Freundschaft wegen, die ihn, in der Eidgenossenschaft erzeigt worden, sein Möglichstzum Gelingen des vorhabenden Werks beizutragen und den Obrigkeiten stets mitzutheilen, was aus Frankreichan ihn gelange und an welchem Ort der König sich aufhalte. I». Nach Verlesung einer von Basel eingelangternsten Zuschrift bezüglich der 70,WO Krone», um welche sich die fünf Städte Zürich, Bern, Basel, SchaffHausen und St. Gallen für den König von Frankreich und die bnrgnndischen Stände verschrieben habe»wovon bereits zwei verfallene Zinse ausstehen, wird der Ambassador ersucht, für unverzügliche Bezahlung d^Zinsen sowie für Abtragung des Capitals zu sorgen, da der Termin der drei Jahre nunmehr vorüber st»Dieser findet das Begehren ganz begründet, versichert, er habe betreffenden Orts zur Bezahlung angei»ah>"und werde auch denen in Basel, welche diese Summe aufgebrochen haben, persönlich schreiben, zweifelt auchnicht an baldiger Bezahlung und bittet einstweilen um Geduld. «. Vor einigen Jahren waren Haupt»'»»"Jrmi von Basel, Schultheiß Heid von Freiburg und der Stadtschreiber von Solothnrn im Namen der ^Orte nach Frankreich zur Sollicitation der Zahlungen abgeordnet worden und hatten daselbst eine besiegtVersicherung ausgebracht, es werde die Eidgenossenschaft innerhalb acht Jahren gänzlich bezahlt werde». ^Herr von Sillery diese Briefe in seinen Händen hat, während sie doch billiger Weise hinter einem Ort ode»zu gemeiner Eidgenossen Händen aufbewahrt werden sollten, so wird gefragt, ob man ihn um deren Verab'folgung ersuchen oder sie länger bei ihm bleiben lassen wolle. Weil dieses jedoch eine Sache ist, welche alleXIII Orte angeht und ein solches Ansinnen an den Ambassador gerade jezt dem Verdacht Naum gäbe, >»^traue ihm nicht mehr, wird es für dießmal eingestellt und in den Abschied genommen, um so mehr, daleicht die Gesandten bei Anlaß ihrer Reise »ach Frankreich Gelegenheit haben, ihn zu erinnern, ob nicht dicstSchriften beim gegenwärtigen Anliegen nüzlich sein könnten.

275.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1595, 7. Aeöruar.

EtaatdarcINv Lucern. üuttnin AdlchNd« o. AN, und ANg. Ablchtld« OS. z.» LandedarcIN« Tciiwy».

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Jost Krepsinger, Ritter, alt-Schnltheiß, Stadlfähnrich; Ulrich Dulliker, Vemier; Niklans Krns; Jost Holdermeyer, Sekclmeister; Niklaus Pfyffer,Pannerherr. Uri. Walther Jmhof, Ritter, Landammami; Peter Gisler, Statthalter. Schwyz. Jost Sch'^Landammann. Unterwa lden. Kaspar Jöri, Landammann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, L»»ammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben; Heinrich Elsener, beide Amman». »5^bürg. Hans Meyer, Schultheiß; Heinrich Lamberger, des Raths. Solothnrn. (Urs?) Gugger, des Rath '»». In Betreff der vom Kaiser erlassenen Mahnung »in Hülfe gegen die Türken in Ungarn wird »»Ratification hin beschlossen, daß jedes Ort seinen Gesandten ans die Tagsazung zu Baden folgende Jnstr»^"'ertheile: Es gehe ihnen als frommen Christen und gutherzigen Gliedern des Reichs dessen Jammer tief ^Herzen,möchten auch von Gott wünschen, die Zytten vnd beschasfenheit jetziger Leüsfen vnd der Ehristcm)"