Januar 1595.
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die Eidgenossenschaft komme», könne aber keineswegs versprechen, daß alle Schulden bezahlt werden. Wenn»>a» daher eine Gesandtschaft an den .König abordne, nin ihm Gliik zu wünschen, ihn zu versichern, wie herzlichüber sein Wohl und sein Gliik sich freue und wie man wünsche, Gott werde seinem Königreich zn einem^>i allgemeinen Friede» verhelfe», und ihn daneben um Bezahlung der gemeinen und besonder» Ansprachenö» bitten, so werde das der Sache noch mehr Nachdrnk geben; im Übrigen möchte man die bisherigen Ge-gegenüber Frankreich nicht ändern, indem das nicht allein dem König, sondern auch der Eidgenosscn-zum Schaden gereichen würde-, „diß alles meine er, Herr Ambassador, gwüßlich im besten, so er hiemitGott züge vnd waarhafftig achte, das Gott selbs jetzt in diser versamblung by vnd vnder vns syge vndbisein wcrek syncn sägen vnd glückh verlychcn welle." Nach Anhörung dieses Portrags und Vorschlags, znk>n der Ambassador bisher nie sich hatte hinneige» wollen, wird ans höhere Genehmigung hin für dringenderachtet, eine Gesandtschaft an den König abzuordnen, um demselben der Orte und Personen Lage undmündlich auseinander zu sezc»; sollte der König, wie der Ambassador versichert, nächstens nach Lyon°"u»en, so findet man das ganz gelegen, sonst aber, weil die Sache einen länger» Aufschub nicht gestattet,die Gesandten den König aufsuchen, wo sie ihn finden. Und weil des Ambassadors Gegenwart dabeigroßem Vortheil sein dürfte, wird er ersucht, mit den Gesandten zum König zu reiten. Derselbe glaubt^ er würde zur Förderung der Sache besser beitragen können, wenn er hier bliebe, will sich übrigens nochruber besinnen und dann nach bestem Wissen und Gewissen handeln; auf alle Fälle will er den GesandtenWeisung geben, wie sie am sichersten zum König gelangen könne»; zudem gibt er den Rath, nur zwei bis^r Gesandte im Namen Aller abzuordnen, da diese eben so viel ausrichten und so hoch gehalten würden, alsderen mehr wären. — Wiewohl man überzeugt ist, daß der Ambassador mit der Zeit zu hohen StellenHofe gelangen werde und den Eidgenossen vielseitig nüzlich sein könne, und man daher ihm gern willfahren^ große Kosten erspare» möchte, so findet man doch, es sei besser, Gesandte von alle» Orten abzuordnen,Heils weil die Anliegen jedes Orts verschieden sind, theils weil die Orte, aus welchen keine Gesandten mit-^»en würde», die ander» leicht nicht genügender Besorgung ihrer Interessen anschnldigcn möchten; auch glaubteine Gesandtschaft aller Orte würde mehr Wirkung haben und es könne dann jeder Gesandte selbst seinen^ber» über das Verhandelte Bericht erstatten; überdies; hat man Hoffnung, daß eine solche Gesandtschaft neben^ Beförderung der Zahlungen auch zur Versöhnung und zum Frieden in Frankreich wesentlich beitrage»">üe. Um aber weder den König noch den Ambassador durch eine zu zahlreiche Gesandtschaft unwillig zn^chen, soü von jedem der acht Orte nur Ei» Gesandter mit je zwei Dienern abgeordnet werden; als gemeinerHrcibcr wird bezeichnet der hier anwesende Schreiber Zürich's; Solothurn soll einen gemeinen Fourier be-„der handtvest vnd frnotig syge"; die III Bünde werden schriftlich ersucht, gcmcinsai» nur Einen Ge-zü ernennen. Bei dieser festgcsezten Zahl soll es gänzlich verbleiben und kein Gesandter ein weiteres^Age mitnehmen, anch soll jede Obrigkeit dafür sorgen, daß einmal daran festgehalten werde. Dieser Ge-^lschaft sollen sich weder Hanptlcute noch Privatpersonen anschließen, sondern dieselben mögen vierzehn Tage^ oder nach den Gesandten abreisen und die Gesandten ans der Reise unbelästigt lasse». Sind die Obrig-'ku alle mit diesen Anordnungen einverstanden, so sollen die Gesandte» am 27./17. Februar in Solothurn sichAmmeln und verständigen, welchen Weg sie einschlagen wollen. Jeder Gesandte wird von seiner Obrigkeit^ besonder Instruction haben, welche Instructionen, wo cS nöthig sein sollte, in eine einzige zusammen-werden sollen. — Nachdem dieser Entschluß dem Ambassador mitgethcilt worden ist, bemerkt er, daß
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