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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni I5N4. 34S

svlche Feindseligkeiten, Räubereien und Brandschaznngen gegen die Freigrcifschcift aufhören, deren Neutralität^spectirt und der zngefiigte Schaden ersezt werde, ansonst man ans weitere Klagen hin gcnöthiget wäre, gemäß^beinnng Gewalt mit Gewalt abzutreiben. — Wie lezte Jahre Lncern der Auftrag und die Bollmacht ge-lben worden war, die Freigrafschaft i» ihren Anliegen und Beschwerden anzuhören und zu beschirmen, damit^ Neutralität aufrecht erhalten werde, so wird nn» auch B"rn, als Nachbar, gleiche Bollmacht ertheilt. Zn-üleich ganze Handel in den Abschied genommen, Glarns begehrt neuerdings, man möchte Schwhz

vermöge», die durch eidgenössische Bermittlnng abgeschlossenen und beiderseits angenommenen Berglcichs-^Uikel über die Vogtei Windcgg und Gaster förmlich verbriefen und besiegeln zu lassen. Schwyz ist dazu^"kigf, beantragte nnbedentende Punkt darin anfgenommcn wurde. Jndeß wird es

^Ivcht, den Bertragbrief auch ohne de» berührten Punkt aufrichte» zn helfen, damit dieser Anstand endlich^ediget werde. I. Gesandte des Abts von St. Gallen bitten die IV Schirmorte um Rath, waS er betreffsbes spa„jschx„ Gesandten begehrten Durchzugs von 4000 Landsknechten thnn solle. Es wird ihm gerathen,^'stweilen de» Dnrchpaß nicht zn bewilligen, bis man den Obrigkeiten darüber berichtet habe. Die Sacheübrigens nd rtzfuroixlmn genommen. »? n. i» (S. n. Rhcinthal). «». (S. u. LaniS). >». Uri bittet^ll katholischen Orte um Fenster und Wappen in die neu erbaute Kirche zu Attinghausen. Heimzubringen.Anton Ney von Lyon bittet für sich und im Namen der andern Kanflente, denen einige Ballen Pinatelle»^ Berner Gebiet verarrcstirt worden sind, man möchte in ihren Kosten Gesandte nach'Bern schiken, um dieNhcbung dixsxs Arrestes auszuwirken. Zu dem Ende wird Zürich beauftragt, nebe» Schultheiß Krepsinger,chultheiß Meyer von Frcibnrg und Bürgermeister Meyer von Schaffhausen einen Gesandte» nach Bern ab-zuordnen, „in die angemessene» Schritte zu thnn. (Der französische Ambassador von Sillery hat den Anstanddarauf verglichen), i ». M. (S. u. Vier ennetb. Bogt, überh.). 4 u. Ii. (S. n. Rhcinthal). (S.Baden). (S. n. Thnrgan). A.. (S. n. Baden). (S. u. Freiämter). Die frühern Beschlüsse^ Fcnstcrschenknngen werden erneuert. Dem zufolge soll in Zukunft Jeder, der um Fenster mit der Ortevwnwappen ansuchen will, sein Gesuch zuerst von Ort z» Ort anbringen. Wird zugleich in den Abschied^"uwnicn. (S. u. Deutsche Bogt, überh.). I»I». (S. u. Baden), w. Da jene Mayländcr, welche

Rstvhlenes Gut auf eidgenössischem Territorium gefunden haben, die Zurükstcllung desselben verlangen,""d da man für angemessen erachtet, daß auch den Angehörigen der Eidgenossen, wenn sie ihnen weggenom-mene Gegenstände ans mayländischem Grnnd und Boden ausfindig machen, dasselbe znrükerstattet werde, soan die Landvögte zn Lauis und Mendris und an den Senat zu Mayland geschrieben, sie möchten sichein gegenseitiges gleichmäßiges Verfahren in solche» Fällen zn verständigen suchen und das Resultat an"»rieh ,,„p Kcnntnißgabc a» die audern Orte, berichten. «I«>. Das erneuerte Gesuch FreibnrgS

Fenster und Wappen in die dortige Jesnitcnkirche wird nochmals in den Abschied genommen, weil einigedarüber »och nicht instrnirt sind. (S. n. Freiämter). II'. Landammann Wascr erinnert im">nen des Sckelmeisters Leu die beiden Orte Solothurn und Appenzell, demselben Fenster mit ihren Wappenlein neues Haus zu schenken, da die übrigen Orte die ihrigen bereits bezahlt haben. Dieselben nehmenGesuch ml instrixzixlum.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegcnheiten:

Zutsche sskni. Vgsttcicn überh. Art. K4. Rcchnungssachcn.