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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1594.

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25«.

Conferenz von vier katholischen Orten.

Lucern. 1594, 22. April (Frytag vor dkisoricoitliu äoinini).

s»<iat»ar«hiv Lncer». ruconl« Abschied« N. dt».

Gesandte: Lucern. Jost Krepsinger, Ritter, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Benner; Niklans KrnS; AlbrechtMesser, Ritter; Niklans Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Ambros Püntincr, Ritter, alt-Landammann.Peter Gisler, Ritter, Landesfähnrich und des Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landaniman», von^bwalden; Wvlfgang Lnssi, Landanimann, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Paulus Heinrich und Haupt-mann Hans Trinkler, beide des Raths.

l». Der spanische Ambassador verlangt, daß die Bollziehung des bewilligten Ausbruchs nicht länger ver-hoben und den Einfliisterungen des Herrn von Sillery kein Glaube geschenkt werde, denn es sei nicht sicher,^ der „Herr von Bendoine" (König von Navarra) in ruhigem Besiz der Krone Frankreichs und vom Bannebelöst, „och or wahrhaft katholisch sei, wcßwegen das Herzogthum Savohen sicher gestellt werden müsse;"Mn möchte also zuerst zehn Fähnchen aufbrechen lassen und die übrigen unter Oberst Kuhn von Uri nach-eile». Antwort, man wünsche, daß der ganze Aufbruch sammethaft abziehe, wie er bewilligt worden, indem'e Neuerung mancherlei Nachtheil mit sich bringen könnte; weiter könne man jezt nicht gehen, wolle aber,jhu, das nicht genehm sei, über sein Begehren referire». Hievo» wird auch an Freibnrg Mittheilung^'»acht. i». Der Borschlag des Landammann Lussi, eine Bermittlung zwischen den christlichen Fürsten zusuchen, findet man zwar christlich und gut, aber einstweilen unthunlich, weil man nicht darum angesuchtworden ist. v. Jedes Ort soll seinen Hauptlenten verbieten, Angehörige LucernS zum gegenwärtigen Auf-suche anzunehmen, weil die lucernischen Hauptleute sonst nicht genug Leute aufbringen könnten. «I. (S. n.uggarns). In dem auf jüngster Conferenz beschlossenen Schreiben au den Papst will man nur für diek" Gesandten erwiesene gute Aufnahme danken, darin aber die nnfrenndlichc Antwort anziehen, welche Car-u>al Paravicini i» Betreff der Ansprachen der Obersten und Hanptlcute gegeben hat.

y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrjchastsangclcgenhciten:

^twgtti Luggarus «> Art. !W3. Stifte und Klöster.

257.

Conferenz der Orte Uri, Schlvhz und Unterwalden.

Brunnen. 1594, 29. April.

va»dc»archw Nidwalde».

^°"dte: Uri. Sebastian von Bcroldingcn, Ritter, Landammann und Landeshauptmann; Bogt dl. Käs,Naths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Ulrich Ceberg und Lieutenant Balthasar Khd, beide des^ Unterwalden. Johannes Waser, Ritter, Landammann »nd Pannerhcrr; Jakob am Bauen und^ "stian von Büren, beide des Raths, von Nidwalden (auch „vß beuelch vnd gwalt deren ob dem Wald").^ Weil das Practiciren und Trölen in den drei Orten wieder einzureißen droht, hat mau sich zu Ab-""g gegenwärtiger Conferenz veranlaßt gesehen. Die Gesandten Uri's machen nun die Anzeige, „das nit