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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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342 April 1594.

Statthalter und Pannerherr. Schwyz. Rudolf Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr. Unter-walden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwalden; Wolfgang Lussi, Landammann, von Nidwaldc».Zug. Sekelmeister Schmid. Freiburg. Martin Gottrau, Sekelmeister; Hauptmann Hans Razö, beidedes Raths.

». Der Entwurf einer Zuschrift an die Stadtherren zn Lyon auf ihr Begehren, ob man die Besazu"ödaselbst auch unter der Autorität des katholisch gewordenen Königs dienen lassen wolle, wird mit dem Auftragmöglichst schneller Entschließung in den Abschied genommen. I». Alan ist entschlossen, die UnterhandlungenMoyland über Nachlaß des Transitgeldes für Salz fortzusezen und anszuwirken, daß Statthalter Donada Z"Luggarus jedem Ort die versprochenen 200 Kronen verabfolge. Der Handel zwischen Johann Peter Poh undStatthalter Donada und Mithaften wird an's Recht gewiesen, v. Der Entwurf einer Antwort an de»ans dessen den Gesandten der VII Orte mitgegebenes Breve vom 15. Januar, worin er für die Gratulationund den Fußfall dankt, wird in den Abschied genommen. «I. Dem Ambrosius Fornero von Freiburg, Agente"der katholischen Orte in 'Mayland, soll das verlorene Document über seinen Jahrgehalt durch ein anderesersezt werden. «. Den Gesandten wird die Copie einer Zuschrift des französischen Ambassadors von SillerVmitgetheilt, damit jedes Ort seine Erklärung, was darauf zu antworten sei, an Lucern melde. In dieser Zu-schrift vom 13. April warnt der Ambassador die katholischen Orte, de» Einflüsterungen von Frankreichs Feinde"nicht zu sehr Gehör zu leihen und die für Moyland, Burgund und die Niederlande begehrten Aufbrüche »ich!zu bewilligen, da diese mittelbar doch gegen Frankreich gerichtet seien, indem Spanien seine eigenen Truppsans diesen Provinzen ziehen und gegen Frankreich benuzen könnte, wenn sie von Truppen der katholischenbesezt wären; ferner gibt er zu bedenken, daß der immerwährende Krieg auch der Eidgenossenschaft schade u>daß dessen Fortdauer die Berichtigung der schuldigen Zahlungen unmöglich mache, f. Da seit einiger Zdie Unterthane» aus den gemeinen Vogteien ohne die Bewilligung aller regierenden Orte bald zu diesem, dazu jenem Aufbruch fortgeführt werden, wird vorgeschlagen, über ein gemeinsames Verhalten in solchensich zu verständigen. Die Gesandten sollen ans nächste Tagsaznng zu Baden darüber instruirt werden. ß>>'u. LuggaruS). I». Herr de la Coux übergibt seine Creditive als ordentlicher Ambassador des HerzogsSavoyen bei den VI katholischen Orten und meldet des Herzogs freundschaftliche Gesinnungen. Wird »erdankt, l. (S. u. Baden), Erinnerung an Bezahlung der Fenster in die Kirche zu Werthenstei»; jekostet 7 Gulden. I. In Betreff des ausstehenden Soldes für die Oberste» und Hauptleute, welche lezth>" ^Dijon gedient haben, wird dahin geschrieben.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Grafschaft Baden. ». Art. 61. Justizsachen.

Landvogtci Luggarus. «. Art. 367. Stifte und Kldster.

^ Der Inhalt de» Schreibens au» dem Freiburger Exemplar.