Mai 1593.
Obrigkeiten wünschen zu wissen, ob der Gnbernator von Moyland vom König Vollmacht habe, im Fall derRoth den katholischen Orten die bundesgemäße Hülfe zu schiken, und ob auch die künftigen Guberuatoren dieseVollmacht haben werden. Dem König wird ebenfalls geschrieben und ihm seine gnädige Gesinnung verdanktmit der Bitte, in derselben zu verharren. «. Die Abordnung einer Gesandtschaft nach Mayland zu Beglükwünschung des neuen Gubernators wird verschoben, bis man mit dem savoyischen Aufbruch im Reinen ist>Die Verantwortung des Landammanu Lussi über diese Gesandtschaftsreise wird in den Abschied genommen-«I. (S. u. Freiämter). «. Über die Anzeige Luccrns, daß vor einigen Tagen falsche „Döllichler" zu Lncer»ausgegeben worden seien, soll jeder Gesandte referiren, damit die nöthige Warnung erlassen werde, t". (S-Baden). Auf nächste Tagsazung zu Baden sollen die Gesandten Vollmachten mitbringen, was man de»päpstlichen Anwälten in Como in Betreff der Anforderungen der Oberste» und Hanptleutc für den du mayne'sch^Kriegszug und für den lezten Aufbruch in päpstliche Dienste antworten wolle, weil man vernommen hat, daßCardinal Paravicint von der Abordnung von Gesandten nach Rom abgeratheu habe. I». Mit dem spanisch^Ambassador wird Rüksprachc gehalten wegen Bezahlung des königlichen Stipendiums zn Mayland, damit d>ejungen Leute keinen fernern Anlaß zu Klagen haben, l. (S. u. Engelbcrg).
Man sehe auch in den Abschnitte» Herrschafts- und SchirmortSangelegcnheitcinGrafschaft Baden. r. Art. 167. Localis.
Londvogtei Freiämter. «I. Art. 156. Locales.
Schirmvogtci Engelberg. I. Art. 168.
23«.
Jahrrechnung der Gngelbcrger Schirmorte.
Engtlverg. 159.'!, nach 14. Mai.
„Vnscr Gsandter off die Iahrrcchnung gan Cngelbcrg soll Gwaldt vnd Beuelch hau, des vndercn Gotshiisberg halben wie der Adscheid» (der Conferenz vom 11. Mai zu Lucern) mit bringt mit ihr Gnaden vnd denOrdten zrat werden, was bester Gstaldtcn inan Ordtnung setzen vnd machen welle darmit das Gotloß ergerlich Leben etiuGstaldt abgeschaffet vnd dem fürkhammen werde."
(Rathschlag vom 14. Mai 1593 im Nidwaldner Rctthc- und Landlcutc-Protokoll, Fol. 25. — Der Abschied sehü-)
23K.
Tagsazung der XIII Orte.
Aaden. 1593, 15. Mai (Sonntag Cantate).
Staatsarchiv vucer». Allgemeine Abschiede b'l", W«.
Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Gerold Escher, des Raths. Bern.Gasser; Hans Rudolf Sager, beide Venner und des Raths. Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schuld
und Pannerherr. Uri. (Abwesend). Schwyz. Rudolf Neding, Ritter, Landammanu; Hans Gasser,
Landammann. Unterwalden. Kaspar Jakob, Läudamman», von Obwalden; Melchior Lussi und Joha'"'^Waser, beide Ritter und alt-Landammaun, von Nidwaldcn. Zug. Hauptmann Beat Zurlauben, Amma""'