Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
312
Einzelbild herunterladen
 

December 1592.

22».

Gütliche Verhandlung zwischen dein Bischof von Basel und der Stadt Biel.

Baden. 1592, 21. Aecemver (11. alt. Kal.).

Ka»»o»«archi» Tolotlinrn! Abscht-dbd. S0.

Säze des Bischofs von Basel: Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr von Lucer"'Kaspar Abyberg, Ritter, alt-Landaminann von Schwyz. Der Stadt Biel: Hans Keller, Pannerherrdes Raths von Zürich; Vincenz Dachselhofer, Wälsch-Sekelmeister und des Raths von Bern.

Nachdem auf verschiedenen Tagsazungen in den Jahren 1590 und 1591 die Anstände zwischen dem Bischtvon Basel und Bürgermeister, Rath, Burger und ganzer Gemeinde der Stadt Biel in Betreff des Pannerszu Biel und der Mannschaft in der Herrschaft Erguel zu keinem gütlichen Anstrag gebracht werden konnte",wurde zu Erzielnng einer Vereinbarung gegenwärtige Zusammenkunft beider Parteien und der von ih>""erbetenen Schiedherren angesezt. Vor leztern erscheinen Jakob Christof, Bischof zu Basel, in eigener Pcrst"'sammt Herrn Marx, Bischof zu Lida, Susfragan und der Hochstift Basel Domdekan, und Meister K'asp^Burgknecht, Secretär der Stift, als Abgesandte des Domcapitels einerseits, und Bürgermeister Johann H"^'Stadtschreiber Jakob Letter und Sekelmeister Niklaus Brand, als Anwälte der Stadt Biel andererseits, l"nachdem beide Parteien ihre Beschwerden und Ansprachen vorgebracht und ihre Briefe und Documente de>Säzen vorgelegt hatten, werden von den Säzen beider Parteien Vergleichsartikel entworfen, die jedocheinander gehen. Nun erklärt der Bischof, daß er den Säzen, der Eidgenossenschaft und namentlich denStädten Bern, Freiburg und Solothurn zu Ehren und Gefallen die von seinen Säzen entworfenensich gefallen lasse. Die Abgeordneten Biels aber, ungeachtet sie persönlich die von ihren Säzen vorgeschl"!st"^Mittel annehmbar finde», schüzen ihre limitirte Instruction vor, welche ihnen nicht gestatte, in den übrig^Artikeln handeln zu lassen, bevor die streitigen Punkte wegen des Panners zu Biel und der Mannsch"^der Herrschaft Erguel liquidirt seien, wollen daher die Mittel ihren Principalen zur Annahme hinterbri"^und innerhalb drei Tagen deren Antwort vorlegen. Weil nun aber das Weihnachtsfcst so nahe ist »"d "die andern spänigen Artikel des Erörterns bedürfen, so kann jezt in der Sache nicht weiter vorgesth" ^werden. Ungeachtet dem Bischof gemäß eines gemein-eidgenössischen Abschieds erlaubt wäre, bezüglichstreitigen Punkte, Mannschaft und Panner das Recht zu gebrauchen, will er sich schließlich doch dazu versteh 'die Säze nochmals freundlich in der Sache handeln zu lassen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß Bürger»""! 'Rath und Gemeinde der Stadt Biel sich bis zum 17./7. Januar schriftlich erklären, ob sie die von st"Säzen vorgeschlagenen Mittel annehmen wollen oder nicht; nehmen sie dieselben an, so werde er eine» "" ^gütlichen Tag ansezen, die von Biel sollen aber alsdann mit ausgedehnten Vollmachten sich einfinden ">>dallen übrigen spänigen Artikel» gütlich handeln lassen; würden sie aber die Mittel, betreffend Panne" ""Mannschaft, ausschlagen, so werde ihnen das Recht angeboten. Er bitte auch, man möchte des BischofsBegnädigung" und seine eingelegte Protestation und Revocation dem Abschied inseriren. Das finde"Herren Säze nicht unziemlich und erkennen einstimmig, daß diesem nachgekommen werden soll.