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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1592.

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«Neist^. Konrad Peyer im Hof, deö Raths. Cvustaiiz. Niklans von Galt, österreichischer Rath,

^uptniann; Hans Hatzenberg; HanS Kaspar Schund, Sckelineistcr, beide des Raths; Jakob Hüctlin, Stadtschrciber.

Da von Alters her die beiden Städte Constanz nnd Schaffhausen bezüglich des Wlünzschlags, des Werths^ des Gehalts der Münzen eine Gleichheit beobachtet nnd andere dazwischen gelegene Städte sich ebenfalls^iiach gerichtet haben, und da seit einiger Zeit wegen der neugeschlagene» Vierer oder Zweierli allerlei Be-erbe» vorkommen, sind Abgeordnete beider Städte zusammengetreten, um im Interesse des gemeinen NnzcnsdiesrsMiinhwerek" zu berathschlagen. Nach Anhörung der beiderseits eingelegten Berichte wird vereinbart:Ausmünzen der Zweierli oder Vierer soll, weil bereits einc große Menge davon geschlagen worden ist^ damit sich z» beklagen Niemand mehr Ursache habe, für einige Jahre eingestellt sein; wenn aber später^ oder beide Städte diese Miinzsortc wieder zu schlagen beabsichtigen, so soll man es einander anzeigen;die andern mindern Münzen, als Haller nnd Pfenninge, sollen in ihrem Werth ^verbleiben; beide Städteni jhrx Münzstämpel selbst gebrauchen lassen und sie niemand Andern« verleihen, damit unordentliches"uzen vermieden bleibe. Und da dermalen wegen Mangel des Silberkaufs nichts Fruchtbares bezüglich der^bßern Münzen ausgemacht werden kann und bei einigen eidgenössischen Orten bisher gegenüber dem Reich^ den angränzenden Städten in verschiedenen Münzsorten große Ungleichheit gewesen und »och ist, so sollte^ Österreich nnd dem schwäbischen Kreis eine durchgehende Verglcichung der Münzen halber angestellt werden.

!chaffhc,nsischcn Gesandten nehmen es ans sich, ans nächster badischer Tagleistnng dieses anzuregen und die^smigone Antwort den Herren zu Constanz schriftlich mitzuthcilcn, welche dann ihrerseits ihrem Landcsfürstcn^>bcr ausführlichen Bericht erstatte» und dessen Resolution Schaphausen mitthcilen werden.

2«»«.

1592, 1. Illni (auf ingehendcn Brachmonat).

LandeSarchtv Nidwaldcn. Uirundcnsamnmmg (Abschrift).

^nter obigem Datum sprechen Landammänner nnd gesessene Landräthe der III alten Orte hochlöblicherlieiiossciischaft, nämlich von Uri, Schwyz nnd Nidwaldcn, die beiden Thäler Urscrn nnd Livincn von dem' uuferlegten Zoll zu Bcllenz fiir sich nnd alle ihre Kanfmannswaaren frei und lcdig, wie sie es gemäßgelegte,, Briefen und Kundschaften von Altcrsher gewesen sind, so daß sie daselbst weder Zoll, Weggcld^ andere Auflagen zu entrichten brauchen. Jedoch erstrekt sich diese Befreiung nur ans die eigenen Thal-^ bcr beiden Thalschaften; würden sie aber mit Fremden gemeinschaftlich Handel treiben, so haben sie6ba»n wie diese den Zoll zu entrichten.

2v;>.

Jahrrechnung der die IV cnnctbirgischcn Vogtcicn regierenden XII Orte zuLauis. 1592, 24- Auni (auf Johannes des Käufers Tag).

^»««»»archiv vttccrn. EnncNUrg. Avschtede V. l!>. Staat»arcl>iv aitritli.

Gesandte: Zürich. Hauptmann Heinrich Bräm. Bern. Landvogt David Tscharner. Lucern. Haupt-'u Beat Amrhyn. Uri. Heinrich Kuhn. Schwyz. Hans Blaser. Unterwalden. Melchior Bokinger,