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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1592.

Gasser, Lenner und des Raths. Lucer». Ludwig Pfysfer, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerherr; Ha»p^manu Riklaus Pfysfer, Baumeister und des Raths. Uri. Walther Jmhof, Landammann. Schwyz. Rud^lReding, Ritter, Landammann. Unter walden. Marqurad Jmfcld, Landaminann, von Obwalden; Mclch^Lnssi, Ritter, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Christian Jten, des Raths. Glarus. Melch^Hässi, Landammann. Basel. Remigius Fäsch; Melchior Hornlocher, beide des Raths. Frei bürg. Christ»!Reiff, des Raths. Solothurn. 'Hans Jakob vom Staat, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Hans Konr^Meyer, Bürgermeister. Appenzell. Johannes von Heime», Landammann.

«. Zürich eröffnet, es habe diese Tagsazung ausgeschrieben, weil die Anstände zwischen der Stadtund deren ungehorsamen Unterthanen noch immer nicht berichtiget seien und weil es Roth thue, eine Bereitbarung zwischen beiden Parteien zu Stande zu bringen. Die Gesandten von Basel erwidern, BnrgcrnnW'und Rath der Stadt Basel bedauern, daß die Angelegenheit mit ihren erkauften rebellischen Unterthanen de»Eidgenossen so viele Mühe verursache, sie zweifeln auch nicht, daß die ans der Tagsazung zu Basel gcwcse»^Gesandten berichtet haben werden, wie genannte Unterthanen in ihrer Halsstarrigkeit verharren und denden Gesandten erlassenen Spruch anzunehmen sich geweigert haben. Wiewohl sie verdient hätten, abgest»»^zu werden, so habe doch die Obrigkeit, ans der Gesandten Gesuch, dasselbe noch nicht gethan. Damit aberdie Sache einmal beendiget werde, bitten sie, es möchten die Eidgenossen ihrem cinmüthig ansgcsproch»»^Bertrag Geltung verschaffen und die baselschen Unterthanen, wenn es nöthig werden sollte, mit Gewalt Z»"'Gehorsam bringen. Nach zweitägiger Berathung und in Erwägung, daß Gcwaltmaßregcln in der ganzen E>d'genossenschaft Unwillen, sogar Unruhen crweken möchten, daß die Unterthanen wegen der gegenwärtigen The»'rung daS Begehrte nicht wohl leisten könnten, daß endlich ohnehin über den Besiz des erledigten BisthM»^Straßburg ein Krieg entstehen dürfte, wird Basel ersucht, die Sache einstweilen zu verschieben, um die ^genossenschaft nicht in größere Gefahr zu bringen. Die Gesandten von Basel aber erwidern, sie hätten gegl»»^'daß die Eidgenossen noch andere Mittel, als Gewalt, hätten ausfindig machen können, genannte Untertha»^zum Gehorsam zu bringen; Basel müsse dem Bischof zu Basel schweres Geld für diese Unterthanen bezahl'wenn nun leztere ihrer Obrigkeit nichts geben, so wäre diese genöthigt, in der Stadt selbst das Geld d»Steuern aufzubringen, was weit schlimmere Folgen nach sich ziehen könnte. Die Gesandten von achtschlagen demnach vor, an die fünf Ämter eine ernste Mahnung zu erlassen, ihrer Obrigkeit gehorsam z"Lucern, Uri, Zug und Freiburg dagegen wollen gemäß des Abschieds zu Lucern nicht dazu stimmen. T)aywird beschlossen, es soll jedes Ort so bald möglich seinen Bescheid über den Entwurf des Schreibens »»Zürich melden. I». (S. u. Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!

Laudgrafschaft Thurgau. I» Art. IM. Verkauf von Gerichtsherrschaften.

2«7.

Münzconferenz der beiden Städte Schasfhausen und Constanz.

Dießenyofen. 1592, 31. ?»ai (21. alt. Kal.).

Ka»to»»archt» Schafflxnisen. ,

Abgeordnete: Schaffhausen. Doctor Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Alexander Keller, ^