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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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288
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März 1592.

». Gemäß des Abschiedes der XII Orte zu Basel sollen die Entschließungen jeden Orts, was nia»Hinsicht der Anstände zwischen der Stadt Basel und ihren Unterthanen ferner thnn wolle, nach Ziirich genield^werden. Auf gegenwärtigem Tag nun wollen die V Orte sich iiber ein gemeinsames Votum verständigen. I"Folge der gepflogenen Berathung wird ans höhere Genehmigung hin beschlossen, an Zürich eine Zuschrift Z»erlassen, deren Entwurf jedem Gesandten mitgetheilt wird; bis nächsten Montag soll jedes Ort seinen Beschsdarüber nach Lucern melden. Nach diesem Entwurfschreiben halten die V Orte in erster Linie dafür,Beste sei, die Sache für jezt ganz eingestellt sein zu lassen, in der Erwartung, die beiden Parteien werde»unterm Beistand Gottes inzwischen in der Güte vergleichen; sollte das nicht belieben und noch vor der badiM"Tagleistung, bis zu welcher die Sache immerhin füglich verschoben werden könnte, eine Tagsaznng deßwO"ausgeschrieben werden, so werden die V Orte dieselbe dann besuchen und ihr Möglichstes zu freundlicher Be»legung des AnstandcS beilragen. I». Da Hauptmann Letter von Zug wegen der Freilassung der beiden Cajete""Drohungen gegen alle Urner ausgestoßen hat, so verlangt Uri, daß derselbe festgenommen werde, indem ^sonst gegen die Folgen sich verwahren müßte. Zug wird daher ersucht, den Letter und dessen Gcsin»»"^genossen zur Rede zu stellen und dieselben zu ermahnen, sich ruhig zu verhalten; wenn Letter um Verzeihtbittet, soll Uri ihm verzeihen, e. (S. u. Baden). «I. (S. n. Deutsche Vogt, überh.). «?. (S. u. Th»rg^'t". Die Anzeige des Landammann Schönenbühl, daß die Ampeln beim Grab des Bruders Klans ausbisherigen Beisteuern nicht unterhalten werden können, wird in den Abschied genommen.

Man sehr auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenhcitcn:

Deutsche gem Bogt, iiberh. «I Art. !34. Geistliche.

Landgrafschaft Thurgau. « Art. 656. Locales.

Grafschaft Baden. «. Art. 154. Gotteshäuser.

Au «. Der Inhalt der Zuschrift an Zürich nach der Beilage zum Schwyzer Exemplar.

202.

Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.

Stans. 1592, vor 2«. März.

Wegen des Nbscheydts jüngst allhie vsgangen etwas Mißnerstandts der drye» gsteldten Arthyckhlen ist das d"Arsellen vnd Lisfinen sich beschwärendt, selbiger nit ingangen, handt min Herren »it finden dhönnen in bemäldtem ^ ^nützit vergriffenlichs von thwädcrm Theyle ingangen sin finden, sonders alles vff Gsallen beydcr Obcrkheyten gsteld! ^vndcrrcdt worden." (Rathschlag vom 2l). März 1592 im Nidwaldner Räthe- und Landleute-Protokoll Fol. 131- "Abschied fehlt.)

20».

Konferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.

HZrunnen. 1592, nach 1t). Apris.

Bff den angsetzten llörthysche» Tag gan Arunnen wegen des Zols zu Bellch, da etwas Mißueritandts des letstvsgangnen Abscheydts ist, deswegen söllen vnsere Gsandten mit vnsere» g. L. A. E. von Schwyz Äwaldt han mit de»Gsandten von Vrj zereden vnd dsach nochmahlen zesin» zelegen vnd mich mit denen van Schwytz zereden Notschaffl,