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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 15,92.

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Hchönenbühl, Landantmann, von Obwalde»; Melchior Lussi, Ritter, LandaNlMatt», von Nidwaldcn. Zug.Hiniptiilai», Marti» Brandenberg, des Raths. Glarns. Heinrich Eliner, Statthalter. Freiburg. Christofdes Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Doctor JohannConrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Statthalter. Appenzell. (Entschuldigt).

Vor Bürgermeister und Rath der Stadt Basel eröffnen die Gesandten der XI Orte: Sie haben erwartet,^ die Unterthancn der fiinf Ämter Liestal, Farusburg, Waldenburg, Homburg und Ramstein dem zu Baden^assenen Spruche sich gehorsam unterziehen werden; da dieses aber nicht geschehen sei und man ans wichtigenLuiden die Sache nicht auf sich beruhen lassen dürfe, so wünsche man Basels daherige Ansichten z» ver-einen. Bcstxl erwidert, es habe mit Bedanern das bisherige halsstarrige Benehmen seiner erkauften Unterlaue» gesehen; da es nun aber den Handel den XII Orten übergeben habe und lczthiu zu Baden ein SpruchSilber ergangen sei, so hoffe es, daß man es dabei schirmen werde; wie übrigens die Eidgenossen die Sachedie Hand nehmen wollen, überlasse es deren Gutdünken. Nachdem man einen nach Basel berufenen Aus-^ der fiinf Ämter angehört und dieser die lezthin gegebene Antwort bestätigt hatte, wird beschlossen, ansOchsten Freitag eine Landsgemeinde nach Liestal zu bescheiden. Ans dieser stellen die fünf Ämter die dringendedie Stadt Basel dazu anzuhalten, daß sie ihnen die neue Auflage erlasse, indem sie sonst zu Grundemüßten. Nachdem die Gesandten der XII Orte diesen Bescheid dem Rath zu Basel vorgetragen und^ ^sticht hatten, gegen die Unterthanen keine Gewaltthätigkeitcn vorzunehmen, bis die Orte sich über neue^l z Verständigung berathen, gibt Basel dazu seine Einwilligung mit der Bitte, die Sache nichtöu lange zu verschieben, unter Bedauernsäußerung, daß die Eidgenossen so viel mit dieser Sache sich zu^ Lästige» haben, und mit dem Wunsche, daß jedes Ort die Rädelsführer, wenn sie mit Unwahrheit Jemandenbehellige» suchen, festnehme und daß Niemand denselben weder mit Rath noch That beistehe. Dieses wird^ »> in den Abschied gegeben, mit dem Auftrag, seinen Bescheid dariibcr so bald möglich nach ZürichMelden, damit dieses eine gemein eidgenössische Tagsaznng ausschreibe. Die Gesandten von Lucern und Uries bei ihren zu Baden eröffneten Instructionen verbleiben, da ihnen dießmal keine andern gegeben worden. Bern und Solothurn werden schließlich ersucht, ihre Mandate, daß Niemand bei hoher Ungnade den^ Zische» Unterthanen mit Rath und Hülfe beistehen dürfe, wieder öffentlich zu erneuern. Auch an jedesÄmter wird ein Schreiben erlassen, sie möchten die Sache nochmals reiflich überlegen, einstweilen^ ^'">ann ordentliches Gericht und Recht halten, Niemanden dieser Sache wegen weder mit Worten noch^ken beleidigen und keine Unruhen beginnen.

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Konferenz der V katholischen Orte.

Hersau. 1592, 19. März.

Ataat»ar«I>t» oncern: Mg, Slblchltdc II», t'iindeSarchiv Siiiwnz.

^6"dte: Lucern. NiklanS Pfyffer, Ritter, Baumeister, des Raths. Uri. Heinrich Arnold, Sekel->»id " ""b des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Rudolf Reding, Ritter, alt-La»dammanngißt? blnterwalden. Wolfgang Schönenbühl, Landammann, von Obwalden; Johann Waser,

^andammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Ammann Meyenberg.