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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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Januar 1592.

Lausanne gehen, den Augenschein eingenommen und einen gütlichen Vergleich versucht haben werden. Gela»^lezterer nicht, so soll alsdann die Appellation ihren Fortgang haben.

Man sehe auch inl Abschnitte Herrschaftsangclcgenheiten:wogtet Schwarzcnbiirg. » «,«> Art. l27137.

Bog,ei Tschcrlitz. ^ Art. 219.

Bogtei Grandson. »-««-. Art. 450-479. .

Vogtei Multen und tt Art. 709 und 7lv.

Tcigsazung der Xlll Orte.

HZaden. 1592, 2. Aevruar (vff Sontag, was vnnser lieben Fronwcn Liechtmäßtag).

i^IaaltarcUi» Lucern. Allg-ni. Abschied- t't'. »7. AN-n: ill Biind-,

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hans Keller, Pannerherr, Obmann; ^Escher, Stadtschreiber. Bern. Anton Gasser, Penner; Michael Ongsbnrger, beide des Raths.

Jost Holdermeyer, Sekelmeistcr; Hauptmann Niklans Pfyffer, Ritter, beide des Raths. Uri. A»lbros>^Püntiner, Ritter, alt-Landcnnmann. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Rudolf Neding, Ritter,Landammann und Pannerherr. Unterwal den. Wolfgang Schönenbühl, Landamniann, von Obwald^'Melchior Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Beat Zurlanben, alt-A»»"^^Glarus. Hauptmann Meinrad Tschndi, Landamniann; Jost Tschndi, alt-Landaniman». Basel.

Fäsch; Melchior Hornlocher, beide des Raths. Freibnrg. Ulrich Wild, des Raths. Svlothnrn.

Jakob vom Staal, Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister. App?"^Johannes von Heimen, Landammann. ^

Die Gesandten von Zürich vermelden ihrer Obrigkeit Gruß und Glükwunsch znm neuen Jahr. V" ^eröffnet Basel: Es bedanre, daß seine Anstände mit seinen erkauften Unterthanen den Eidgenossen ^viele Mühe gemacht und daß diese Unterthanen de» Mediationsvorschlag nicht haben ainiehnien wollen; ^man aber in Zukunft dieses lästigen Geschäfts überhoben sei, bitte es, man möchte jene znm Gehorsam ö ^ihre Obrigkeit anhalten, indem es sonst gemäß der geschwornen Bünde eidgenössische Hülse anrufen M"^'verlange ferner, daß man, nachdem man den Vertrag zu Kräften erkannt habe, den zwischen diesensamen Unterthanen geschwornen Eid aufhebe; die Bestrafung der Rädelsführer, welche sich gegen deneidgenössischen Gesandten aufgerichteten Vertrag ungcbührend geäußert haben, stelle es den Eidgenosse»

Weil nun aber keine Abgeordneten von den fünf Gemeinden auf gegenwärtiger Tagsaznng erschiene»man doch ihre Einreden auch vernehmen möchte, so werden sie durch eine besondere Zuschrift hiehe^ ^ ^Nach ihrem Eintreffen eröffnen die Abgeordneten der Aanersame der fünf Gemeinden: Es sei bcka»»i'sie über den zu Liestal vorgeschlagene» Vergleich in Betreff der 32,000 Gld. geantwortet haben; »»"sie bemerken, daß sie diesen Vergleich der Thenrung wegen nicht halten können, man möge sie dahc> ^entlassen, wogegen sie versprechen, sonst Alles, Zinse», Zehnten, Frohnen, Wachten u. dgl. zu leiste»,Unterthanen zustehe. Die Stadt Basel sage, daß sie die fünf Gemeinde» vom Bischof von Baselsie gegen ihn versezt habe; wenn sie sich nun aber selbst lösen müßten, so wären sie ja freie Leute; ste