Februar 1592.
^)er, sie ihre» alten Bräuchen bleiben zn lassen, wollen übrigens den Spruch erwarten und heimbringen,v'eiauf wird erkennt: Es soll bei dein von den Gesandten der sechs Orte aufgestellten Vergleich verbleibendie Unterthane» denselben zu halten verbunden sein; ihren Bescheid solle» die Gemeinden innert zehn^^"schriftlich nach Zürich senden, inzwischen sich ruhig verhalten; Basel soll anordnen, daß den Unterthane»^ luiif Gemeinden ihr erkauftes Salz stets vorgemessen werde. I». Glarus begehrt, daß man die von den^ Orten auf lezter Jahrrcchnung errichteten Briefe zn Ausgleichung der Anstände zwischen Schwyz und"uis über die Vogtei Gaster genau so ausfertige, wie sie beschlossen worden seien, und die von SchwyzZehrte Abänderung eines Punktes nicht annehme. Nach Anhörung der Erwiderung von Schwyz und der^'antwortniig des Landammann Tschndi wird der Handel in den Abschied genommen, r. Philipp von^ülen, alt-Landvogt von Baden, legt im Auftrag des Gnbernatvrs zu Moyland und des spanischen Ain-^Isadors den Vertrag vor, welcher zwischen dem Gubernator und den XII Orten in Betreff Ausrottung derOdilen abgeschlossen worden ist. Die Artikel werden angenommen und zu Kräften erkennt. «I. Solothurnlein ^ ^ cursirendcn neuen Solothurner Kreuzer falsch seien, indem eS bereits seit fünfzehn Jahren^ Münzen mehr geschlagen habe; der zu Lcnzbnrg gefangene Brenigartncr, ein Gürtler, habe bekennt, für^^"lden solcher Kreuzer geprägt zu haben; man möge daher Solothurn für entschuldigt halten. Wird inschied genoinmen. Ein Gesandter des Bischofs zu Sitten bittet um Verwendung beim Kaiser,derd" ^ ^ Nöthige anordne, daß keine falschen Walliser Kreuzer von seinen'Unterthancn mehr geschlagen^ k"! Wallis habe sich immer an die Übereinkunft gehalten, welche zwischen Bern, Freiburg, Solothurn,^ '6 und der Herzogin von Longucville in Betreff der Kreuzer abgeschlossen worden sei. Hierauf berichtetüber die seither mit Savoyen und dem Kaiser hierüber geführte Korrespondenz. Demnach wird an denderb'^ ^^rieben, er möge den Grafen von Desana und Castion und Andern das Prägen falscher Münzen'ete,,^ weil diese Falschmünzerei nicht allein dem Bischof von Wallis, sondern auch den drei Städten zuRachtheil gereiche. Wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort vor den falschen Münzen warne., "l die von Zürich gemachte Anzeige, daß gefälschte Silberlroncn und Dncatoncn cursircn, von denenne« ^ ^ 9 Bazen Werth seien, wird es beauftragt, entsprechende Gewichte anfertigen und jedem Ort" ä" lassen. (S. u. Nhcinthal). I». Der Landvogt der Grafschaft Baden vertheidigt sich gegen^ Anklage, »IS habe er die Unterthane» von Basel zum Ungehorsam angereizt, und bittet ihn für entschuldigt»Nt/ !"dem jene, die solches von ihm ausgesagt, ihm nicht haben vor Recht stehen wollen. Seine Vcr-^ ""U,mg befriediget. I. (S. u. Deutsche gemeine Vogt, übcrh.). k. (S. n. LaniS). I. Abgeordnete derBünde führen Beschwerde gegen den Landvogt im Gaster, Melchior Marti, der das Korn, welches ihredas ^derzollt haben und durchführen wollen, nicht Yassiren lasse, vielmehr mit Arrest belege, während dochdaß erneuerte Bündniß freie» Kauf und offenen Paß den Bündnern zusichere; ferner beklagen sie sich,^üchriftSgeinäß beigebrachten Scheine in Wesen keine Beachtung gesunden haben, wcßwegen sie, wenn" weiter solche Hindernisse in den Weg gelegt würden, leicht Anlaß nehmen könnten, andere Märkte auf-ivkrb.^" ^ Landvogt im Rheinthal habe einigen Nündnern ihr Korn mit Beschlag belegt und ebenso
^ ^ >» der Landschaft Sargans Neuerungen in den Zöllen vorgenommen, was Alles wider die Bünde sei.^ ^sandten von Schwyz und Glarns stellen in Abrede, daß sie oder ihr Landvogt im Gaster wider diederbl ^ ^^elt haben. Es wird nun beschlossen, der Abschied und Transsumpt von 1ö78 soll in Kraftgemäß welchem die Bündner, welche Korn auf dein Markt zu Zürich kaufen wollen, eine besiegelte
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