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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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December 1591.

den Ausschüssen der fünf Ämter angenommen worden und man hofft, daß auch die Gemeinden der fünf Ämtersie gutheißen werden. 8. Vorstehende Verhandlung haben die Eingangs genannten eidgenössischen Gesandte»mit Beidrüknng ihrer Petschafte beglaubiget und bekräftiget (bis zu Ausfertigung der Originalvertragöbriefc)-doch lediglich in der Meinung, daß ihren Herren und Obern, den zwölf Orten, die schließliche GenehnngnNIvorbehalten sei, die sich ans nächster badischer Tagleistung darüber aussprechen werden.

Der Abschied ist unterzeichnet von Gerold Eschcr, Stadtschreibcr zu Ztirich.

Cvilferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 15S2, 14. Januar.

Staatsarchiv vncer» üucerner Abschiede (!, IS?. Acte»! Basel. Unruhen.

Gesandte: Luc er». Jost Krepsinger, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß u»dPanncrherr; Niklaus Krns; Jost Holdermeher, Sekelmcister; Niklaus Pfyffcr, Ritter, Baumeister, alle desRaths. Uri. Jakob Troger, Ritter, Landammann; Melchior Spitz, des Raths. Schwyz. Jost Sch>^Landammann; (Ulrich) Ceberg, Statthalter und des Raths. Unterwalden. Wvlfgang Schönenbühl, Land'ammaun, von Obwaldcn; Melchior Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Lieutenant (Jal°^Halter, des Raths. Freibnrg. Martin Gvttrau, Sekelmeistcr und des Raths. Solothurn. Hanszum Staal, Stadtschreibcr.

tt. Nachdem man betreffs der Anstände zu Basel den Abschied von Baden und den mündlichen Berichsder ans der Tagsaznng zu Basel gewesenen Gesandten angehört und nicht gesunde» hat, daß neben der bk'stimmten Geldsteucr von 3lZ,W9 Gld. noch ein Umgeld auf Fleisch und Wein bewilligt worden sei, dagcg^auch in Betracht gezogen hat, daß Basel ein Ort der Eidgenossenschaft sei und als solches sich wohl z»halten wissen werde, und daß die übrigen Orte sich in dessen Verwaltungsangelegenheiten nicht zu mischthaben, wird die Sache wiederum ml inntrnoncium genommen. Überdies; wird zur Satisfaction der Gesandte»-welche zu Basel gewesen sind, gegenüber den gegen sie gemachten Angriffen erklärt, daß sie in derlediglich unter Vorbehalt der Ratification durch ihre Obern gehandelt und mit bestem Wissen und Gewissund in guten Treuen vermitteln geholfen haben. I». Der Herzog von Savoycn hat sich ans den Wunsch ^Eidgenossen entschlossen, in einen gütlichen Vertrag mit der Stadt Genf sich einzulassen und bereits hat ^die Säze ernannt und Lnggarus als den Ort und den 8. März als den Zeitpunkt für die dahcrigen blute»'Handlungen bezeichnet. Hicvon wird an Zürich Mittheilnng gemacht. «. Ein Antrag der GesandtenFreibnrg und Solothurn wegen der Münzen von Wallis wird ans nächste Tagsaznng verschoben. <1- 'Turin wird ein Mahnschreiben erlassen um Bezahlung der verfallenen Pensionen. Wenn nicht bald Änt>»^einlangt, soll Luccrn nochmals mahnen. «. (S. n. Baden), t Der spanische Gesandte verlangt dielassnng der zwei Herren Cajctano, welche zu Uri wegen der du mayne'schen Kriegszahlungen festgeh»^"werden. Schon früher hatten auch der Herzog von Terranova, Gubernator des Herzogthums Moyland,der Gardehanptmann zu Ravenna und Cardinal Cajetano zu Rom n. A. m. flir dieselben sich verwend»'Darauf wird geantwortet, man habe dieses Handels wegen bereits eine Gesandtschaft an den Papst abgeMund könne vor deren Rükkchr sich in nichts einlassen, indeß erwarte man günstigen Bescheid, p;. Übe» "