September 1591.
welche vor Zeiten von den IV Waldstättcn erlassen und abgeschlossen worden waren, wird von den Gesandte»der vier Orte ans Ratification hin beschlossen, es sei gestattet, Korn ans dem Ausland zu beziehen, da»»tdie beiden Märkte von Lnccrn und Zug mit dem nöthigcn Vorrath versehen werden; Uri soll durch eineordnung ersucht werden, dem einzuführenden Kor» den Durchpaß zu gestatten; würde es nicht entspreche», 1°werden die vier Orte bestimmen, wie viel Korn ihm in Zukunft wöchentlich verabfolgt werden dürfe. Nebenbei s^durch diese Abordnung gegen Uri die Verwunderung ausgesprochen werde», daß es diesen Tag zu besuche»geweigert habe. I». Abgeordnete von Moyland und Como bitten dringend, ihnen den Durchpaß fiir das Kor»zu bewilligen, welches sie zu ihrem nothwendigen Unterhalt ans der Fremde zu beziehen vorhaben. Wird >»den Abschied genommen. «. Das Geleitbegehren des päpstlichen Nnntins wird wiederum in den Absch'^genommen, obschon einige Orte zu entsprechen sich geneigt zeigen. «I. In Betreff der Beschwerden des La»dvogts von Lauis gegen den Bischof von Como über Beeinträchtigung in geistlichen Dingen n. A. m. solle» d>eGesandten auf nächste Tagsaznng instrnirt werden. Beide Unterwalden werden nochmals ersucht, den durchdie übrigen Orte voriges Jahr zwischen ihnen aufgerichteten Pertrag zu bestätige». Nidwalden hat es bereisgethan und hält die Sache für ausgemacht, um so dringender wird Obwalden gemahnt. t°. Jedes Ort I»sich entschließen, wie es in Zukunft mit den Tagsazungcn gehalten werden soll, d. h. ob man fortfahren wol^,mit dem Versammlungsort abzuwechseln.
Conferenz der Orte Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug.
Aktors. 1591, 1 Äctover.
Staatsarchiv Lucern. Mg. Mschlcde I'NX b»g.
Gesandte: Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, alt-Landammann; Oberst Sebastian von Beroldink!^'Landeshauptmann; Hauptmann Johann Scherer, Landesfähnrich; Jakob Mnheim, alt-Landvogt im Rheins'alle des Raths. Schwyz. Oberst Rudolf Reding, Ritter, alt-Landammann. Unterwalden.
Jakob, alt-Landammann, von Obwalden; Oberst Melchior Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwalde».
Peter Staub, des Raths.
». Die Gesandten von Schwyz, Unterwalden und Zug eröffnen: Es werde großer MißbrauchKornkauf zu Lucern getrieben, denn Uri beziehe wöchentlich in beiden Schiffen bei 500 Mlttt, wobeianzunehmen sei, daß so viel Korn im Land Uri nicht verbraucht, sondern daß ein Theil ans Fürkaufund über das Gebirg spedirt werde; würde dieß so fortgehen, so wäre eine Theurung zu besorgen; bereits h»Schwyz »nd Glarus angemessene Verordnungen gegen solch' »»ziemliches Aufkaufen von Getreide erlas!^'man erwarte, daß auch Uri mit Ernst gegen seine Angehörigen einschreiten werde. Uri erwidert, es ^alte Übung, daß es wöchentlich mit seinem Marktschisf den Kornmarkt zu Lucern besuche und daß jedergeselle nach gewöhnlichem Herkommen und gemäß besonderer Verkommniß 10 Mütt schweres nnd Iii U»leichtes Getreide kaufen dürfe; verfehle sich einer dagegen, so möge Lncern ihn strafen; Uri habe iibril!^auch eine angemessene Verordnung über den Kornkanf erlassen. Zu endlicher Berichtigung dieses Handels ^ein Vörtischer Tag auf den 7. dieses Monats nach Gersan angcsezt. I». Bezüglich der Kehrordnung 1^' -Haltung der Tagsazungen stellt Uri die Bitte, es möchten die übrigen Orte bei der seit zwei Jahre» ^