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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Oktober 15,91.

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"°»»nc»en Übung verbleibe», den» aus gegründeten Ursache» »nd ui» Freuudschaft und Liebe zu pflanzen, sei^ angeordnet worden. «?. Uri verlangt, daß, da Lucern den zu Staus abgeschlossenen Bertrag anzunehmen^ weigere, man ihm auf gütlichem oder rechtlichem Wege gegen Lucern behülslich sei. «> t (S. u. Lauis).y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten:

°"ddgo«ct Lauts. I Art. 46. Beamte. r. Art. 152. Strafjustiz.

«. Art. 346. Geistliche.

belli

185.

Conferenz der vermittelnden Orte.

Aaset. 15V1, 7. bis 13- Octover (Montag, 27. Herbstmonat alt. Kal.).

Staatsarchiv ^nccrn. Acten: Basel, Unruhen.

Gesandte: Zürich. Heinrich Thomnian, alt-Sekclmeister; HanS Keller, Panncrhcrr; Gerold Escher,^btschrejh^.. Bern. Anton Gasser, Benner. Lucern. Niklaus Pfyffer, Baumeister. Schwyz. Jost>"»cr, Landammann. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, Stadtschreiber. Schaffhansen. HanS°"rc>d M?t)er, Bürgermeister; Georg Mäder, Statthalter.

^"f lezter Jahrrechnung zu Baden war beschlossen worden, durch Abgesandte von sechs Orten die AnständeZu suchen, welche sich zwischen Burgermeister und Rath der Stadt Basel und deren Unterthanen inund Vogteien Farnsburg, Waldenburg, Homburg und Ramstein, endlich Liestal, welches Amt sich^ angeschlossen, erhoben haben über ein von erster» erlassenes Mandat betreffend Einführung eines Um-auf Wein und Fleisch. Obgenannte Gesandte legen nun ihre Mediationsartikel vor, im Wesentlichengehend: Anstatt des zu großen Wein-Umgelds und kleiner Maß sollen hinfür die Wirthc 12'/, Plappartlwld vom Saum bezahlen; wer bisher de» bösen Pfenning (<! Maß vom Saum) der Obrigkeit zu entrichtenpflichtet gewesen, soll ihn fernerhin entrichten; wer in seinein Haus Wein braucht, ist davon kein Umgeld zuiihp" ^"Ibng; das Umgeld ans Fleisch ist abgeschafft, weil es in der Eidgenossenschaft nicht allenthalben^ Mezger sollen es entrichten; da Basel bereits große Summen bezahlt hat (über 520,00V Gulden),^ kannte Ämter aus der Pfandschaft des Bischofs von Basel und Anderer zu lösen, und dadurch diese ihre^ Chanen zu freien Eidgenossen gemacht und ebendcßwegcn von vielen Reichslasten befreit hat, so soll jeder^Wohiiiw der genannten fünf Ämter von seinem Vermögen jährlich einen halben Gulden vom Hundert und'Welche nicht 100 Gulden besizen, jährlich einen halben Gulden bezahlen oder abverdiencn, und zwar 30^"g- »ach deren Abfluß diese Steuer aufhören soll. Die fünf Ämter, denen diese Artikel mitgethcilt^ weigern sich, dieselben anzunehmen, versichern jedoch, daß sie sonst alle ihre Verpflichtungen gegenüberBasel erfüllen werden. Burgermeister und Rath erwidern, daß sie solches von ihren erkauften^^Wnenicht erwartet, daß sie aber die Hoffnung haben, man werde sie bei ihren wohlerworbenen Rechtenscheite» gegenüber ihren Unterthanen und bei dem Eid, den diese Unterthanen den Vögten schwörenfchiize». Nach Ermahnung der Unterthanen, sich einstweilen ruhig zu verhalten und in andern Dingenp^gkeit gehorsam zu sei», wird die Sache auf nächste gemeineidgenössische Tagsazung zu Baden verschoben.