2<>6 August 1591.
haben, sind die Gesandten Berns und Freiburgs der Ansicht, es sollte zu Vermeidung grösserer Unrichtig!^den neuenbnrgischen Kreuzern der Lauf gelassen werden. Der Gesandte Solothurns aber nimmt es in de»Abschied, e. Der Entwurf einer Zuschrift an den Kaiser um Abschaffung der obgenannten falschenwird gutgeheißen.
182.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1591, 10. September.
T»na»«->rci>lv t!»cern, Lucerner Abschi-d- (>, 184.
Gesandte: Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Jost Krepsinger, Ritter, alt'Schultheiß, Stadtfähnrich; Niklaus Krns; Jost Holderineyer, Sckclnieister, alle des Raths. Uri. OberstSebastian von Beroldingen; Vogt Jakob Muheim, beide des Raths. Schwyz. Kaspar Abyberg, La»dammann. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landannnann, von Obwalden; Melchior Lussi, Ritter, La»dammann, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Martin Brandenberg, des Raths.
»». Da zu Freiburg wegen des Aufbruchs zum König von Navarra Unruhen entstanden sind, wird vo"'geschlagen, eine Gesandtschaft von Lucern und Unterwalden in der V Orte Namen nach Freibnrg abzuordnenum zu vermitteln. Seinen Bescheid über diesen Vorschlag soll jedes Ort bis zum 13. »ach Lucer» berichte"'damit dieses auch Solothurn davon benachrichtigen könne. (Diese Gesandtschaft kam nicht zu StandsI». Es wird nach Zürich geschrieben, daß die Absenkung von Gesandten nach Basel um acht Tage hi»»>^geschoben worden sei und daß man diesen Gesandten keinen andern Auftrag gebe, als zu vermitteln, daß st^zu keiner neuen Auflage auf Wein, Brod, Fleisch oder Vieh stimmen, gegen eine Schazung aber, weil dieBetreffenden baselsche Unterthanen seien, nichts einwenden werden, e. In Betreff des Begehrens dergierung zu Ensisheim um Absendung einer Gesandtschaft von Zürich, Basel und Solothurn, damit dierischen Truppen nicht durch das Elsaß marschiren, weiß sich jedes Ort wohl zu entschließen. Dagegenfür zwekmäßig erachtet, daß man sich in Zukunft in solchen Dingen nicht zu schnell entscheiden, sondern ciua» ^zuvor Mittheiluug machen sollte. «I. Um einer Theurung dieß- und jenseits des Gebirges zuvorzukoini»^'möchte man sich über gemeinsame Maßregeln gegen den Fürkanf verständigen. Alle Orte zeigen sichbereit, nur verlangt Uri vorerst von Lucern endlichen Bescheid, ob dieses den Vertrag von Staus vom I"1588 (s. Absch. 81) annehme oder nicht. Lucern erklärt, daß es zwar mit den Hauptpunkten einvcrsta»^wäre, aber aus gewissen Gründen den Vertrag nicht annehmen könne. Da nun aber die Gesandten vonauf eiue Anfrage, ob Uri dein außerhalb der Eidgenossenschaft allfällig anzukaufenden Korn den Dnrchpbewilligen würde, erwidern, daß sie nicht wissen, was ihre Obrigkeit thun werde, so wird allgemeine Ver>v""derung ausgesprochen, daß Uri gerade über das Hauptgeschäft gegemvärtigen Tages keine Instructionenhabe, und demnach ersucht, sich bis zum 18. zu entschließe», ob es de» Dnrchpaß bewilligen werde oderindem die Sache dringend sei. «. Die drei Orte Uri, Schwyz und Unterwalden beschweren sich l^erZoll, welchen Lucern von Salz und Waaren, die von Küßnacht über den See in genannte Orte geführt werd^'erhebe. Lucer» verantwortet sich dahin: Es habe gemäß seiner Freiheiten das Recht zu diesem Zoll, ^früher seien Salz und Waaren in die Stadt geführt und davon das Seegeld bezahlt worden; erst seit e»»g