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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1591.

la Bastie, eröffnet nach Überreichung seines Creditivs: Er habe das im Januar an den Herzog erlassetSchreiben demselben zu Marseille übergeben und sich dadurch zu seinem Verdruß-lächerlich gemacht; de»"während darin Frieden für die Genfer begehrt werde, seien diese zu gleicher Zeit mit Hülfe von drei ander»Orten in das Herzogthum Chablais eingefallen und haben Schlösser und Dörfer geplündert und verbrannt-Nichts destoweniger habe ihn' die Herzogin, die während der Abwesenheit des Herzogs die Regierung f>'^'beauftragt, diese Tagsazung zu besuchen und zu vernehmen, was die Eidgenossen zu Erzielnng eines Friedetzwischen Savohen und Genf vorschlagen; übrigens müsse er verlangen, daß die von Genf sich zuerst erkläre»und dadurch ihre Geneigtheit zum Frieden in Demnth an den Tag legen, weil die Würde und Neputat'»»des Herzogs solches verlangen und weil Genf durch seinen Überfall vom 11. April 1589 den Krieg bego»»^habe. Der Gesandte Genfs versichert darauf, daß Genf sich endlich entschlossen habe, die Friedensuntcrha»^'lungen Schiedpersonen zu übergeben, wenn es dem Herzog auch genehm sei, daß aber seine Obrigkeit a»f ^Ausfälle antworten werde, welche der savoyische Gesandte gegen dieselbe sich erlaubt habe. ES wird »»"» für das Beste erachtet, wenn nochmals ein Versuch gemacht würde, eine Vereinbarung durch Schiedpers»»^zu Stande zu bringen. Daher werden die Genfer sowohl als der Herzog ersucht, diese Schiedpersonen inEidgenossenschaft zu bezeichnen, Tag und Malstatt für die daherigen Verhandlungen festznsezen und darü^an Lucern zu berichten. I. (S. u. Thnrgau). i». Hans Christof Schenk von Casteln und der bischöfl»lKanzler, Thomas Hendel, eröffnen als Gesandte des Bischofs Christof von Basel: Zwischen demund seinen Unterthanen einer-, Bürgermeister, Rath und gemeiner Burgerschaft der Stadt Viel anders^seien so ernste Streitigkeiten ausgebrochen, daß dieselben ohne Mitwirkung der Eidgenossenschaft nicht >»»beigelegt werden könne», indem alle bisherigen Versuche zu einer Vereinbarung ohne Erfolg gebliebendaher auch haben sie die von Biel, jedoch mit Vorbehalt der bischöflichen Jurisdiction, auf gegenwärtigesazung zur rechtlichen Erörterung der Streitigkeiten geladen. Die Gesandten von Biel entgegnen: Altert»»»seien schon seit langer Zeit einige Streitigkeiten zwischen dem Bischof von Basel und ihnen entstanden,haben auch stets gewünscht, daß dieselben in Güte beigelegt werden möchten und daher den Bischof beim Mseiner Regierung darum unterthänig ersucht. Seither haben sich die Anstände vermehrt, eine gütliche ^gleichnng sei immer unmöglicher geworden und darum haben sie endlich beschlossen: Weil sie seit drcih»» ^Jahren im Posseß des Panners und der Mannschaft gewesen und mit den Grafen von Nidan, Aarberg 'Neuenburg und mit den Landesfürsten wider die Straßenränder gezogen seien, weil sie mit den drei St ^Bern, Freiburg und Solothnrn Bündnisse geschlossen und der Bischof ihnen versprochen habe, daß erihren Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen werde, so können sie auf gütliche Unterhandlungen sich "mehr einlassen, außer wenn der Bischof seine Ansprache auf das Panner aufgebe, denn sonst wären sieund leibeigen und nicht mehr Eidgenossen. Sie können übrigens nicht begreifen, daß man sie stets als ^gehorsam schelte und doch die Klagen und Beschwerden gegen sie nicht eröffnen wolle u. s. w. Es wird ^erkennt: Man sei nicht ungeneigt, dem Bischof das Recht wider die von Biel zu ertheilen; weil aberSache bereits vor einem Schiedgericht gewaltet habe, so glaube man, daß es für beide Parteien vo» -wäre, wenn auch die von Biel ihre Beschwerden gegen den Bischof schriftlich und verschlossen, wie es der W>bereits gethan, dem Obmann Keller in Zürich übersenden würden, damit die Klagen beiden Parteienmitgetheilt und eine Vereinbarung ermöglicht werden könne; komme leztere nicht zu Stande, so müsse die ^vor den XIII Orten rechtlich entschieden werden. »>. Das Erbeinungsgcld vom Haus Österreich für das