Juni 1591.
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^ Sax bittet um Verwendung bei ihren Brüdern für Herausgabe ihres väterliche» und mütterlichen ErbeS,im, bie Vergünstigung, auf das Guthaben ihrer Briider zu Zürich Arrest legen zu dürfen. Zürich wirdersucht, der guten Frau den Arrest zu bewilligen. (S. u, Thurgau). I». Abgeordnete der baselschenMeie» Farnsburg, Waldenburg, Homburg und Namsteiu beschweren sich gegen die Stadt Basel: 1. daß'e ALirthe auf der Landschaft, wenn sie Wein einlegen, sogleich die Weinsiegler davon in Kenntniß sezenuu>ssen, damit diese die Fässer siegeln, schäzen und für vollständige Entrichtung des Ilmgclds sorgen; 2. daßdie Andern, welche Wein im Kleinen verkaufen, diesen Wein und die Größe der Maß schäzen und diettcn Fässer sinnen lassen müssen; 3. daß vom Schlachtvieh das Umgeld gefordert werde; 4. daß Jeder, derin die Haushaltung schlachte, davon ein Umgeld bezahlen müsse u. A. m. Bereits haben sie, die viergteie», grgeil diese Mandate bei ihrer Obrigkeit Ncclamativnen erhoben, habe» derselben vorgestellt, wie die'dschaft die zwei lezten Jahre mit Hagelschlag und auderm Unglük heimgesucht worden und haben sie dringendAbelen, jh„x„ feine neuen Steuer» aufzuerlegen, aber alles ohne Erfolg; deßwegen gelangen sie nun an die'^genossen mit der Bitte um Rath und Hülfe. Darauf erwidert Basel: Es habe nicht erwartet, daß seine"Uschen Unterthanen sich unterstehen würden, die Eidgenossen mit dieser Sache z» belästigen; es sei bekannt,/U Anforderung der Bischof von Basel vor sechs Jahren an die Stadt Basel dieser ihrer Landschaft wegen^ nach und nach über 520,«Ott Gld. dafür ausgegeben und daher bedeutende Summen
^ deren Bcrziusung aufnehmen müsse, und wie sie auf diese Weise Land und Leute an sich gekauft habe.
"nd gemäß ihrer von Kaisern und Königen erhaltenen Freiheiten sei die Stadt Basel befugt,Zun " ^"^'thanen eine Umgeldstcuer auf Wein und Fleisch aufzulegen. Basel verlange, daß man seine Rebellen' Gehorsam weise, indem es sich sonst veranlaßt sehen würde, die Eidgenossen gemäß der Bünde um Hülfeaiier^^" Nachdem dann Basel mit Schreiben vom 3. Juli die eidgenössische Vermittlung in dieser Sacheh. ""ut, wird es ermahnt, diese neue Auflage, weil sie mittelbar auch die Eidgenossen und alle Durchreisenden^ iveve, bis auf eine geeignetere Zeit zu verschiebe»; zugleich wird dieser Haiidel in den Abschied genommen.
(Vincentius Benedictns), „Scudier" des Grafen von Chainplyte, eröffnet als dessen und der Stände^ is'N'igrafschaft Burgund Abgesandter: Die Grafschaft sei nicht allein durch das französische Kriegsvolk unterGnitrh, sondern auch durch die Börner unter Oberst Dicßbach heimgesucht worden; sie bitte daher,^ uian in Znlnnft denen, welche durch die Grafschaft ziehen, anbefehlen möchte, daß sie sich gemäß der alten^'iige benehmen; auch müsse er bitten, die Eidgenossen möchten die Grafschaft gegen die Franzosen, welchebih>^ Neutralität dieselbe schädigen, in Schnz nehmen durch Absendnng von Briefen oder Gesandten. Er„ ^'rncr, man möchte Bern, dessen Unterthanen an vielen Orten des Schwarzwaldes, wo die Märchen^ ? streitig seien, Holz fälle», dahin vermögen, daß es seinen Unterthanen solches bis z» Austrag des March-^ verbiete. Die Wachen an den Gränzcn seien nicht ans Mißtrauen gegen Bern, sondern zu AbhaltungAa ""'^'streifenden Kriegsvvlks aufgestellt, wie ja Bern das Nämliche auch gcthan. Schließlich habe er im^ Junker Niklaus von Wattenwyl zu bitten, daß man ihm die schon vor einem Jahr begehrten Ver-ein ""^s^iben gegen die Genfer zukommen lasse. Die Gesandten Berns sind darüber ohne Instruction,Hei, ' Kreits dem Oberst Dicßbach sein Benehmen verwiesen habe und ihn bei seiner
tvird^vbühr bestrafen werde. Dem Gesandten wird für seine Grüße und Anerbieten gedankt, auchslhc>sj^'uilligt, Lucern um Beistand anzurufen, wenn in Zukunft wieder fremde Truppen durch die Graf-"U'hen vder Feindseligkeiten gegen dieselbe vornehmen wollten, k. Der savoyische Gesandte, Herr de