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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1S91. 24?

^voyen, daß Pellizari entweder, wenn er ein Verbrechen begangen, bestraft, oder dann freigelassen werde.^ wird an den Herzog von Savoyen in diesem Sinne geschrieben und der savoyische Gesandte nm seine^utwirkung ersucht. Michael Weber von Zug bittet abermals, ihin zum Rechten gegen die von Unter-Calden zu verhelfen. Der Gesandte von Zng verlangt Abweisung des Weber, indem derselbe, wenn er an^ Zurlaubcn eine Ansprache zu haben glaube, daS Recht am Wohnort der Beklagten zu suchen habe. Wirdnächste Tagsazung verschoben. I». Lucern beantragt die Abrufung der Bazcn, Halbbazen und KreuzerChur und Neuenbürg, was in Beriiksichttgung der angebrachten Gründe auch beschlossen wird. I. Die^ evangelischen Städte sainint Glarus stellen abermals an die übrigen Orte die Bitte um Wiederaufnahme^ Stadt Mühlhausen in den alten Bund. Die Gesandten aber der andern acht Orte haben darüber nochInstruction. In Betreff einer von den IV Städten und Glarns an die V katholischen Orte erlassenen^"schrift äußern lcztere, daß ihnen dieselbe sehr mißfallen habe und daß, wenn die IV Städte ihnen in Zukunft^wdcr. schreiben, sie solches freundlich und eidgenössisch, wie es sich gebührt, thnn möchten. Jene entschuldigendamit, daß sie von der österreichischen Regierung zu Ensisheim berichtet worden seien, daß die V katholischenden nnrnhigen Flüchtlingen von Mühlhausen Aufenthalt gewähren; sie müssen nun über leztcres AufschlußLehren. Schultheiß Pfhffer verantwortet sich über seine Verhältnisse zu dem Finninger, k. (S. u. Lauis).' ^uccrn berichtet, es habe in Betreff der Armen, Bettler und Landstreicher die Verordnung erlassen, daß^ Gemeinde ihre Angehörigen selbst erhalten müsse; wenn von andern Orten Bettler in seine LandschaftLesest würden, so werde es auf Roß und Wagen, womit jene gebracht worden, greifen, i». Die Entschä-VMgsforbernng des Heinrich Nietmann, Läufers zu Baden, flir die Auslagen bei seiner Sendung nach PiemontBetreff der Genfer, wird in den Abschied genommen, i». (S. n. Baden). «». (S. u. Freie Ämter). >».^ ^1 (S. u. Thurgau). (S. u. Sargans). »«. Die III Bünde führen Beschwerde vor den drei Orten^ich, Schwyz und Glarus, daß ihren Angehörigen, wenn sie ihre Waarcn hinunter- oder hinaufführcii, vonSchiff,,,eistcrn schlechter Bescheid ertheilt werde, daß bei Rcclamationcn Einer die Schuld ans de» Andern

daß man verlange, es müssen Alle ihr Korn oder andere Waaren nur mit Einem Zeichen versehen,^ »,an ihre Waaren, wenn der See zugefroren ist, nicht weiter als bis Lachen führen wolle und doch denganz begehre, nnd bitten, man möchte für Abschaffung dieser Neuerungen sorgen, t. Die III BündeWidern auf die ihnen von Schwyz und Glarns zugekommene Beschwerde über Fürkauf: Wenn Jemand^ Ihrigen Koru aufgekauft hätte, nm es in andere Länder zuführen, so würden sie ihn bestrafen; allerdingsdie Herrschaft Venedig bei ihnen mit den Durchpaß für einige Säume Korn augehalten und sie haben'hr bewilligt, aber nur unter der Bedingung, daß sie das Korn und Getreide außerhalb der Eidgenossenschaft,Schwabenlande, kaufe. Da sie nun aber wahrnehmen, daß man dieses nicht gern sehe, werden sie eine, Erlaubniß Niemanden mehr crthcilcn. Wird in den Abschied genominen. ii. Wegen der vielen Klagendie Schiffmeister im Oberland, daß sie mit der Spedition der Waaren gar saumselig seien, beantragt^>ch, es solle nur von Einem Ort ein Schiffmeister ernannt werden, der die Schifffahrt drei Jahre langichcn und Jedermann Red und Antwort geben solle, denn sonst schiebe es Einer auf den Andern, wennverwahrlost werde; die Ernennung des Schiffmeisters soll dann alle drei Jahre unter den drei Orten

^ Schwyz hat eine gleiche Instruction. Glarus Witt bei der alten Ordnung bleiben, da es An-

"ugcn getroffen habe, daß über seinen Schiffmeister keine Klagen entkommen werden. Dieses soll jeder