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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1S91. 245

^reiburg. Hans Meyer, Burgermeister und des Raths. Solothurn HanS Jakob vom Staal, Stadt-schreiber. Schaffhausen. HanS Konrad Meyer, Bürgermeister. Appenzell. Johannes von Heimen,^»daiimiaiin.

Die Gesandten von Zürich vermelden ihrer Obrigkeit Gruß »nd Gliikwuiisch zuin neuen Jahr und berichten,ihnen eine Zuschrift von Glarus zugekommen sei in Betreff der Anstände mit Schwyz über Besezung derP°gtei Gaster; Zürich werde sich keine Mühe und Arbeit verdrießen lassen, diesen Streithandel auf gütlichembeilegen zu helfen. Darauf eröffnen die Gesandten von Glarus ihre Instruction, in welcher ausführlich^l'getha» wird, wie Schwyz, nachdem Glarus dessen Rechtsbot in Betreff der Bogtei angenommen, verlangtdaß vorerst die Anstände über dortige Religionssache» entschieden werden müssen. GlaruS müsse aber^Merken, daß Schwyz viele Sachen für Religionssachen ansehe und das Strafrecht darüber anspreche, welcheder Ansicht von GlaruS politischer Natur seien, ja daß selbst die katholischen Glarner einige Gebote undErböte von Schwyz als unstatthaft erklären. Obschon Glarus die Mediationsartikcl der vier andern katho-^chen Orte nicht habe annehmen können, so sei es doch noch der Ansicht, daß der Streit auf gütlichem Wegeausgeglichen werde». Glarus hätte gewünscht, daß zuerst der Anstand über die Bogtei beigelegt wordenohne daß Schwyz eine zuvor nicht berührte Sache hineinverwikclt hätte; man müsse Glarus vertrauen,es nie einen Vogt in's Gastcr ernenne, der sich in Rcligionssachen mische, daß es vielmehr, wenn einer^ derartiges zu Schulden kommen lassen würde, denselben abberufen und bestrafe» werde. Wolle Schwyz^6 Recht gebrauchen, so sei GlaruS dessen gewärtig, könne aber eine Verschleppung der Sache nicht zugeben,erwidert, es wünsche immer »och, daß die Sache in Güte ausgemacht werde und wolle daher aufgelegenen Malstatt gemäß der Bünde entsprechende Antwort geben; es hätte übrigens erwarten dürfen,ar»s werde nach alter Übung einen katholischen Vogt nach Gastcr sezen. Sollten nun von den Gesandten^ Xl Orte Mittel vorgeschlagen werden, die beiden Parteien annehmbar wären, so wolle es sie gern in denschied nehmen. Nach Anhörung der Mediationsartikcl, welche die vier Orte Lncern, Uri, Unterwalden^ Zug zu Einsiedeln vorgeschlagen, wollen die IV evangelischen Städte, weil es Religionssachen betreffe,^selben sich nichts annehmen und die sieben Orte darin Handel» lasse»; auf die Bitte der vier katholischenaber werden endlich von allen XI Orten Vcrgleichsartikel entworfen und den beiden Parteien in denschied gegeben. I». Der spanische Gesandte, Ponipcjus della Croce, übergibt ein Schreiben des HerzogsParma vom 12. Januar, worin derselbe sich über Beraubung seiner Couriere durch daS Kriegsvolk des' r» von Sancy, unterhalb Basel, beschwert und daS Gesuch um volle Entschädigung stellt. Er eröffnet^uer, Basel habe die Misscthäter nicht nur nicht bestraft, sondern ihnen sogar Aufenthalt gestattet. Er müsselieinäß Erbeinnng verlangen, daß gegen Herrn von Sancy und dessen Anhänger, so wie gegen die StadtM xch Proceß angehoben werde. Sollte wider Erwarten keine Restitution erfolgen, so möge man bedenken,^ der König die Mittel in Händen habe, an jenen Rache zu nehmen, welche ihn beleidigen. Schließlich legtKundschaften vor, die dieses Handels wegen aufgenommen worden. Darauf erwidern die Gesandtenu Basel, daß sie solch' schwere Anklage nicht erwartet, sondern vielmehr geglaubt haben, die von Basel dem^ assador zugeschikte Verantwortung werde befriedigen; Basel trage an dieser Sache keine Schuld, übrigense es den Herzogen von Parma und Terranova und dem Pompejus della Croce genügende Aufschlüsse^"en; auch gegen die übrigen eidgenössischen Orte werde es sich auf nächster Tagsazung dermaßen^»Worten, daß man seine Unschuld klar erkenne. Die Angelegenheit wird in den Abschied genommen,