November 1590.
239
137«
Appellationstag der Orte Uri, Schlvyz und Nidwaldcn.
Schwyj. 1590, nach 25. Aavemver.
--Äff den Appcllahtng gan Schwätz ist Seckhelineister Löuiv vnd Kheyscr Volten worden." — Der Abschied scbit.
Rathschlag vom 25. November (vff Catharina) 1590 im Ntdwaldner RSthe- und Landleute-Protokoll, Fol. ll4.
13«.
Mnnzconferenz von Bern, Frciburg, Wallis nitd Grafschaft Neuenburg.
Areivurg. 1590, 3. Zkeccmver.
StaatSarclii« Bern. Allgem. Adg. Mchcr v, S. <Z7.
Gesandte: Bern. HierolchinuS von Erlach; Michael Ougspurgcr, des Raths. Freibnrg. Peter^nienstol; Martin Gottran; Christof Reif; Peter Käncl, alle des Raths. Wallis. Landschreiber . . . .°uenbnrg. ... Chambrier, fiirstlicher Rath.
N- Bern beschwert sich, daß in seinen wälschen Vogtcien allerhand geringe Münzen, wie Große, „Dry-'"üe und Kartten" eingebracht und gegen grobe Gold- nnd Silbermünzen, als Kronen, Franken und Dik-Iknninge eingewechselt werden, wodurch lcztere im Preise steigen. Da dabei namentlich auch ans zu geringhaltigealliser und Nenenburger Krenzcr hingewiesen wurde, habe» die Gesandten dieser beiden Orte zu Rechtfertigung^ Committente» Folgendes vorgebracht: Wallis: Der Bischof von Wallis habe vor Jahren einen Münz^ter angestellt und ihm aufgetragen, nach der drei Städte Münzvrdnung zu münzen. Als er dann aber""ch einige Zeit die Münze habe Probiren lassen, habe sich an den Kreuzern und halben Krenzern etwas^>lers erfunden, woraufhin er dem Procurator den Befehl erthcilt habe, den Münzmeister in's Recht zuund zu belangen, was aber nicht habe ausgeführt werden können, da sich der Münzmeister nächtlicherk'se a„g gemacht habe. Seither seien keine Kreuzer mehr, weder ganze noch halbe, geschlagen
wen. Den Bischof könne um so weniger ein Vorwurf treffen, als besagter Münzmcister, ein Eidgenossey.. 8»g, von seinen Herren und Obern gute Zeugnisse nnd Empfehlungen vorgewiesen habe. Nun sei der^ichvf Vorhabens, das Silbererz z» „Brangcs" (Bagnes) wieder zu Wege zu bringen, nnd wen» Gott seinedazu gebe, so werde dann daS Münzen wieder zur Hand genommen nnd zwar nach dem Vergleich derStädte. Neuenbürg: Es sei möglich, daß einige seiner Kreuzer zu ring befunden worden seien; der^"öuieister habe nämlich Befehl erhalten, auf jüngst vcrwichcnen Jahrmarkt eine merkliche Anzahl KrenzcrHalbkrenzer auszumünzen, und bei der Eile, mit der es geschehen mußte, sei leicht möglich, daß einige zu^ ^ ßkivorden seien, während hinwidcr andere vielleicht mehr als genügend seien. Übrigens werde sich IhreI'che Durchlaucht in keiner Weise von der drei Städte Miinzverglcich söndern, wozu der Münzmeistcr auchAnstellung bei schwerer Strafe an Leib und Gut sich habe verpflichte» müssen. Bei diesen beruhigenden^ Zungen der beiden Orte läßt man es bewenden, I». Der "Nenenburger Gesandte legt etliche neugeschlageneProportion nnd Gepräge ersichtlich ist, daß sie nicht mehr mit den ganzen Kreuzern^ kchselt werden können. «. Weiter ist angezogen worden, es könne der wälschen Münzen halb nicht wohlll>n Regel gesczt werden, oder man Verrüfe sie dann überall. DaS sei aber nicht wohl möglich, so
^ u,an uicht hinreichend mit Kreuzern und dergleichen Sorte» versehen sei; auch könne man bei der vor