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December 1590.
zwanzig und vier Jahren aufgestellten Probe nicht mehr bestehen, da inzwischen der Silberpreis gestiegen sei!man sollte daher versuchsweise einige Stüke mehr auf die Mark ausmiinzen, wobei eine Ehrenperson in derEidgenossenschaft namhaft gemacht worden ist, die sich zu Lieferung des Silbers erboten habe. DaraufNeuenburg eröffnet, „was ynsehens der welschen Münzen halb in der Grafschafft Niiwenburg in jüngst ver-stoßenem Monat Octobri beschechen, indem, das der welsche» Münz der fünft Pfennig abgath, allso das fünf'zehen Groß nit höher empfangen werdendt, dann vmb fünf Batzen"; darum habe Ihre fürstliche Durchlauchteine merkliche Anzahl Kreuzer schlagen und auswechseln lassen und zu mehrerer Entladniß des gemeinen Mannesdem Münzer auf jede Krone einen Bazen gesteuert. Von anderer Seite wird der beantragten Mehraus,nünMauf die Mark widersprochen und entgegen gehalten, daß dabei diejenigen, welche in das Reich und nur sch°"unter Solothurn hinab Handel treiben, in Schaden kämen, weil man diese verringerte Münze dort ganz ver-rufen würde, indem schon die bisherige nur kümmerlich abgesezt werden könne, und eine Belastung der Obrig-keiten beim Wechsel der Münzen gehe auch nicht an, indem der Unterthanen des einen Ortes gar viel u"dmehr seien als des andern. Die Münzmeister von Freiburg, Bern und Neuenburg, angefragt, „in was >»yßvnd maßen sy die Marckh an Stuckhen zum allerlydenlichsten zemeeren oder den vorangezognen Münzen, allsGoldkronen, Franckhen vnd Dickhpfeningen für ei» Schlag zegeben gedächtind", oder was sie in dieser S-Afür das Thunlichste erachten, haben folgenden Bescheid gegehen: Die Sonnenkronen mögen geng und geb se>"für 30 und die Pistoletkronen für 28 Bazen, die Äreuzdiken und andere Frankreicher Dikpfenninge um 2?Kreuzer, die Solothurner und andere ihresgleichen Dikpfenninge um K Bazen und die Franken um 9'/, Vage",in wälscher Münze aber möge eine Sonnenkrone gelten 7 Florin 0 Groß, die Pistoletkrone 7 Florin, d>eKreuzdiken und andere Frankreicher Dikpfenninge, eine Sorte wie die andere, 21 Groß, ei» Schwyzer D'ke«
und dergleichen 18 Groß, ein Franken 28'/, Groß, eine mailändische Silberkrone l> Florin 3 Groß, derthaler 5 Florin. Demnach, damit der gemeine Mann in beider Städte wälschem Lande und in der Landsch^Wallis und Grafschaft Neuenburg mit dem Empfange der geringen Münzen nicht betrogen werde, habe» ^einen Auszng der besten Sorten aus dem Mitnzbiichlein aufgelegt, in welchen! Auszug sie diese Sorten »
einem Sternlein bezeichnet haben. Da sind erstens sechs Sorten, deren jede vier Groß Werth ist, dreifür einen Bazen gerechnet; item drei Sorten zu drei Groß; item zwei Sorten Zehnkärttiger, jedes Stül Z"1 Bazen; item fünf Sorten Stüber, in dem Werth, wie das Münzbttchlein ausweist; ferner sechs Sor^Groß, drei Stüke für einen Bazen. Die übrigen in dem Münzbüchlein aufgeführten Sorten sollenempfangen noch ausgegeben, sondern den Münzmeistern zugestellt werden. «I. Weiter ist den MünzM'^angemuthet worden, ob sie der Kommlichkeit und Richtigkeit des gemeinen Handels wegen den Franke»10 Bazen lausen lassen möchten, besonders wenn man ihnen zuließe, die Mark Kreuzer in 180 Stüke, ^mit Inbegriff des Nemedinms, abzutheilen. Darauf wollten diese aber nicht eintreten, da es ihnenund auch dem Silberkauf zu viel abbrüchig wäre. Die von den Münzmeistern aufgestellte Würdig»»!!groben und geringen Sorten (Art. e) gegenüber der wälschen Münze ist von den vier Orten angenow»'worden, von Seite Vienenburgs und Wallis' jedoch lediglich ans Gutheißen hin ihrer Obern. Übertreter d>^Ordnung, sei es im Einnehmen oder Ausgeben, sollen mit 18 Groß gebüßt werden, wovon ei» DrillsObrigkeit des OrtS, hinter welcher die Buße verwirkt wird, ein anderer Drittheil dem betreffenden A>»t>»"
aber
ver
in Bazen und Kreuzer, sowie die Abtheilung der Mark von 3 Loth und 1 Quintlein feinen
und der lezte Drittheil dem Verleider zukommen soll. Die weitere Werthung obbcrührter grober Sorte»
Nark von 3 Loth und I Quintlein feinen Silbers >»