October 1590. 237
Kühlhäusern das Bedauern ausgesprochen und gebeten wird, sie möchten Mühlhausen endlich wieder in den^und aufnehmen. I». Die Anregung Schaphausens, die IV evangelischen Städte sollten den Herzog JohannCasimir an die Zuriikbezahlung der ihm vor einigen Jahren dargeliehenen 8000 Krone» sammt Zins ermahnen,Abgang bezüglicher 'Instructionen in den Abschied genommen. «. Unter Bezugnahme auf das^ Genf gestellte Ansuchen beantragt Schaffhansen, die IV Städte sollten eine Summe aufnehmen und derTtadt Genf darleihen. Seinen Entschluß darüber soll jedes Ort an Zürich senden.
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Conferenz der V katholischen Orte.
Astorf. 1590, 5. Hlovcmlier (Montag nach aller Hclgentag).
Staatsarcbl» r'iiccrn. ANgcm. NdschUd« AN, 2jg.
Gesandte: Lucern. Oberst Ludwig Pfysfcr, Ritter, alt-Schultheiß; Jost Holdcrmeher, Selclmeister.ri. Sebastian Heinrich Kuhn, Panuermcister, Statthalter; Ainbrosius Püntiner, alt-Landammann; Bogt^astiau Baldegger; Bogt Jakob Muhcim; Melchior Spitz, Fähnrich, alle des Raths. Schwyz. JostHilter, Landanimann; Werner Pfhl, alt-Landammann. Unterwalde n. Johannes Noßacher, Landammann,Obwalden; Johannes Waser, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Bogt Jten, des Raths.
Den Obersten und Hauptleuten, welche in Frankreich unter Herzog von Mayenne gedient hatten, warMartinstag Bezahlung ihrer Anforderungen zugesichert worden; dcßwcgen hatte man auch einige von ihnenFrankreich abgeordnet, um das Geld in Empfang zu nehmen. Da nun dieselben noch nicht zuriik sind,"u Man über die Hauptsache einstweilen nichts verhandeln; es wird indes; beschlossen, jedes Ort soll in"athung ziehen, wie man sich in Zukunft zu Verhütung ähnlicher Unordnungen verhalten wolle. I». (S. u." Der päpstliche Runtius wünscht, man solle, um die katholische Religion in der Markgrafschaft
'^er-Baden zu erhalten, an den Markgrafen Ernst schreiben, er möchte den Willen seines verstorbenen^"ders in's Werk sezen. Dieses Begehren wird aber für unstatthaft erachtet, weil Ernst nicht katholisch ist.^ soll daher mit dem Nuntius andere Mittel und Wege berathcn. «I. (S. u. McndriS). v. (S. u.^rgau). Gesandte des Grauen Bundes verlange», daß ihre Jünglinge in das Collcgium-zu Mayland^ >" andere Schulen der Jesuiten aufgenommen werden. Weil jedoch in Bünden selbst reiche Stifte sind,hinlänglich Gelegenheit bieten, geschikte katholische Priester zu erziehen, so wird abschlägige Antworti>5 Es wird vorgeschlagen, an Zürich in Betreff des Genfcrhandels zu antworten, man erwarte,Man einen Bescheid geben könne, was die IV Städte auf das Schreiben des Herzogs von Savoyen zu
Mheilt.bevor
^ orten gedenken. Wird in den Abschied genommen. I». (S. u. Thurgau). I. (S. u. Freie Ämter).
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^ Beschlüsse gegen Umtriebe und Bestechungen für Wahlen sollen strenge gchandhabt werden,
a Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheitcn!
Thurgau. Art. 580. Stifte und Klöster. I». Art. 511. Stifte und Klöster.
^"btii. I,. Art. 110. Gotteshäuser.
Freiämter. I. Art. 117. Gotteshäuser.
°0°Ntei Mrndris. «I. Art. 422. Geistliche -e.
Ig. ^ bemerkt Stadtschreibcr Cysat: „Der Beschluß so» nllso stan, nämlich, daß maus vff einem gmcincn EydlgnoßischenU"ber anziihcn solle, das es bstättct werde; sonst ist MGH. nittt anders bevolhen. Zu Vri brucht man disen List, practi»