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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1590.

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I/tl».

Tagsazung der XIII Orte und der III Bünde.

Maden. 1K90, 16. September.

TtaatSarNiiv Vncer»! Mqcm, Ndschtedr me. 22!. - Ttaat«ar«KIv ZUritli! Nbschlcdlch, IZI, s. 21«.

Gesandte: Zürich. Kaspar Thomman, Bürgermeister; Hans Keller, Obmann, Pannerherr; GeroldiUjer, Stadtschrciber. Bern. Auto» Gasscr, Bcnner; Hieronymus von Erlach, beide deS NathS. Lucern.^ Holdermeyer, Sekelmeistcr; Wcndelin Pfyffer; Johann von Mettenwyl, alle des Raths. Uri. Hans^kob Troger, Ritter, alt-Landammann; Hauptmann Peter Jauch; Martin Schick, beide des Raths. Schwyz.

Schjster, Landammann; Kaspar Abhberg, Ritter, und Rudolf Neding, beide alt-Landammann. Untcr-^lde„. Johannes Roßacher, Landannnann, und Felix Burach, des Raths, von Obwalden; JohannesRitter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Heinrich Eisinger, Ammann; Haupt-'Uain, Zurlanben, alt-Ainmann; Peter Staub; Leonhard Bossart, alle des Raths. Glarus. Melchior' ^!s>, alt-Landammann; Heinrich Elmer, Sekelmeistcr; Melchior Brnnner, beide des Raths. Basel. Hans^°b Hofmann; Hans Ludwig Mchcr, beide des Raths. Freibnrg »nd Solothnrn. (Abwesend),^"ffhausen. Hans Kourad Meyer, Bnrgermeister; Georg Mäder, Zunftmeister und des Raths. Ap-u^ell. Johannes von Heimen, Landammann.

Graner Bund. Gallus von Mont, Landrichter und gewesener Bicar im Veltlin; Jnlins „Wächer"^ °^'r), von Rnvis, Landrichter; Hauptmann Paulus Florin; Johannes Planta, Herr zu RhäziinS, Freiherr.^°^eShansbnnd. HanS Bavier, von Chur, Bürgermeister; HanS von Prevost, aus Bergell; Hauptmann^ ^ don Baselga, Landvogt zu Oberhalbstein; Simon „Zugang" (Schulau), aus dem Oberengadin. Zehn-^'chtebnnd. Hauptmann Florian Sprecher, Ritter, Landammann zu Davos; Hans Lucius Gngelberger^ ^ivos, gewesener Potestat zu Tirano; Kaspar Michael Gabler, von „SeuiS" (SeewiS?).^ »». Die Gesandten deS Granen und Gotteshausbnndes wiederholen ihre schon bei dem Bundesschwur zu./"ö gestellte Bitte, daß man auch den Zehngcrichtebund wie sie in das Bündnis) aufnehmen möchte. Weil^ aber noch keine Antwort gegeben hat, ob er die ihm zugesandten Artikel annehmen wolle oder nicht, soUlan keine Vollmacht, sich mit ihm in ein Bündniß einzulassen. Die Gesandten des ZehngerichtcbnndSIhr? ^ ^^»g der Antwort sei ans keiner bösen Absicht geschehen, sondern deßwegcn, weil sie bisherai^ "^chstrn GwÄlt" nicht haben versammeln können; sie bitten, man möchte auch ihren Bund, wie die beiden^ Bündniß aufnehmen, sie werden dann dafür sorgen, daß gleich nach ihrer Heimkunft über die^utwort gegeben werde. Wird in den Abschied genommen. I». Die Gesandten der III Bünde machenI. Gemäß der Bünde dürfe kein Thcil dem andern etwas verarrcstircn, sondern es müsse Jeder, derd^^ui Andern etwas zu fordern habe, denselben in seinem Domicilium suchen. Da nun die von LuggaruSdie "uchkommen, so bitten sie, die Eidgenossen möchten ihren cnnctbirgischcn Landvögten und Amtleuten^ Bünde in Erinnerung bringen. 2. Auch sie haben Land und Leute ennet dem Gcbirg, diese^i»/ ' ^ Banditen, namentlich durch einen gewissen Alfons Piccolomincus von Siena sammt

k MendriS und LaniS nmherstreife, sehr belästigt und beschädigt. Bereits haben sie eine

Ü<-'geu dieselben erlasse», auch die Eidgenossen möchten diesem Übel »ach Kräften zu steuern3. Sie bitten endlich, man möchte die Mühlhanscr, denen die Bnndbriefe herausgegeben worden seien,