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September 1590.
wieder in Gnaden aufnehmen. Nach Anhörung dieser Gesuche wird an den Landvogt zu Luggarus die Weifteerlassen, er solle nicht dulden, daß Arreste aus Bündner gelegt werden, oder dann allfällige Rechte der Lug'garner vorweisen. Die übrigen Artikel werden in den Abschied genommen, r. Um zur Bezahlung der A»'forderungen an Frankreich zu gelangen, welche Sache seit zwei Jahren nie mehr ernstlich betrieben werde»ist, wird vorgeschlagen, beim französischen Ambassador schriftlich das Ansuchen zu stellen, er möchte dengenossen Mittel und Weg an die Hand geben, wie ein Frieden in Frankreich gemacht und in Folge dessen s»dann befriedigt werden können. Wird in den Abschied genommen. «I. Die Gesandten der III Bünde eröffne»'Ihr Bischof zu Chur sei ein Rcichsfürst und habe laut seiner Freiheiten und Regalien das Recht, z»münzen zu lassen; da man nun aber ihre Münzen nirgends aiiiiehmen wolle, so bitten sie, denselben den E»^in der ganzen Eidgenossenschaft zu gestatten. Zürich wird demnach beauftragt, mit diesen Münze» ^Probe vorzunehmen und das Resultat sowohl den Büudnern als den Eidgenossen mitzutheilen. «?. Gesa»^der österreichischen Regierung zu Ensisheim übergeben Bittgesuche der Äbtissin und des Convents zu OlSb»^in Betreff eines Streits mit Hans Jakob von Offcnburg, von Basel, über eine dein Gotteshaus geh^»^Matte. Die Briefe werden Basel zugestellt. I'. (S. u. Thurgau). 55. Um dem überhandnehmenden Füü»"zu begegnen, wird jedes Ort beauftragt, strenge Verordnungen zu erlassen und die Übertreter, zum absclst^den Beispiel für Andere, strenge zu bestrafen. Auch an die Bündner wird davon Mitthcilung gemacht, ^bisher in dieser Hinsicht sich viel haben zu Schulden kommen lasse». Diese sichern strenge Aufsicht n»dAbh»lzu. Ii. Ans die Beschwerde des Sekelmeifters Holdcrmeyer von Lucern über die zu hohen Wirthstaxen >»»jedes Ort beauftragt, entsprechende Vorsorgen zu treffen. Auch den Landvögtcn werden ähnliche Maß»»^anbefohlen. I. Die Gesandten des Gotteshausbnndes werden angegangen, ihre Anstände zu Schuls »Tarasp mit dem Erzherzog Ferdinand von Österreich den Eidgenossen zur Beilegung zu übergeben. Siesprechen Antwort nach Beendigung des Bundestags. Ii. Zürich stellt an Schwyz die Bitte, es möchteBesiznahme der Vogtei Gaster durch den von Glarus ernannte» Vogt vor sich gehen lassen. Landa»"»»Schilter hat darüber keine Instruction. Demnach wird an Schwyz geschrieben, es möchte einmal de» L»vogt im Gaster aufreiten lassen, damit Appellationen und andere hängende Geschäfte daselbst erledigt w»»^können, beider Parteien Rechte unbeschadet; wolle Schwyz dazu nicht einwilligen, so soll es Glarus befö»d»»'^einen Tag zur Erledigung des Streites gemäß der Bünde ansezen. I. Die IV evangelischen Städte s»»^GlaruS stellen an die übrigen acht Orte die Bitte, sie möchten den Mühlhausern verzeihen, die Bü»l>» ^ihnen wieder erneuern und sie wieder in den frühern Schnz und Schirm aufnehmen, da vielleicht »>^ ^Obrigkeit, sondern einzelne Personen die Schuld an dem entstandenen Zerwürfniß tragen. Weil nunGesandten der acht Orte dießfalls ohne Instructionen sind und diese Sache vor die höchsten Gewaltennehmen sie dieselbe in den Abschied, in. (S. u. Sargans), n. (S. u. Thurgau). «». Vonwird das Erbeinungsgeld für das Jahr 1590 bezahlt. >». Die Kosten des gegenwärtigen Bundesschwu»^dem Grauen und Gotteshausbnnd belaufen sich auf 1226 Gld., was ans jedes der VII Orte 175 Gld- ^Hievon soll Vormerkung genommen werden. «1 (S. u. Thurgau). i». Uri, Schwyz, Unterwalden »>^ '''verlangen, daß die Tagsazungen der V katholischen Hrte nicht mehr ausschließlich in Lucern abgehalten >»»» ^sondern daß man von Ort zu Ort wechsle; sie erwarten davon viel Ersprießliches. Ferner beantrag»» ^daß die Gesandten nicht vor Abhörung der Abschiede auseinander gehen und daß die Fürsten, ans deren 2L» ^man sich versammelt, die daherigen Kosten zu bezahlen haben. M. Zürich, Schwyz und GlaruS soll»»