September 1590.
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^>ädie einen Waffenstillstand gegen die Stadt Genf bewilligt hat, doch mit Borbehalt der Versicherung, daß^ Genfer inzwischen keine Feindseligkeiten beginnen; ferner, daß lezter Tage zwischen dem Herzog und derTtcidt Bern zu Pontarlier eine Besprechung stattgefunden habe. Daher will man vorab die . Antwort des'ö^zvgs „och abwarten. Inzwischen sollen die Orte sich bcrathen, waS für Aufträge sie ihren Boten auf denZu Baden am 1l>. fließenden Monats in Betreff des Vundesschwnrs mitgeben wollen. I». Die V Orteeinstimmig, auf künftigem Tage zu Baden den Bundesschwur mit dem Obern Bund zu thun in der^Ui, mie es leztes Jahr zu Jlanz geschehen; in das Begehren aber des ZehngerichtenbundeS wollen sie sicheinlassen, wenn derselbe den ihm gemachte» billigen Vorschlag nicht annimmt. Die Gesandten von Frei-und Solothnrn glauben, daß ihre Herren und Obern dabei auch mitwirken werden, wenn sie von denHrtcn darum angesucht würden. Es wird noch festgcsezt, daß Uri, Schwyz und Unterwalden am 14. denund der drei Orte mit dem Obern Bund zu Uri beschworen und wie sie dann die bündnerischen Gesandten""ch Baden begleiten sollen. «. Uri wird beauftragt, die Verordnung in Betreff der Banditen in den ennet«"Aschen Herrschaften zu vollziehen. «>. Es soll jedes Ort sein Nachdenken darüber walten lassen, wie man^ Bezahlung der Anforderungen an Frankreich am besten gelangen könne. Sobald man Zeit und Umstände^'Zuet findet, will man Ernst brauchen. Daneben erachtet man für nöthig, daß die VII katholischen Orte">t Bündniß von 15K6 fest zusammenhalten, besonders im Hinblik auf die gegenwärtige Zeitlage. v. Jedessoll die erforderlichen Maßregeln treffen und auf nächsten Tag zu Baden seine Gesandten instruiren ineiner Taxe für die Wirthe, des Fürkanfs von Korn und Wein und der fremden Landstreicher, t. DieU>äite der vertriebenen Mühlhanser flehen knkeend, niit weinenden Augen und aufgehobenen Händen um, "es und der Gerechtigkeit willen, man mochte sie wiederum in den Bund aufnehmen, indem die Bürgerschaftso viel verwirkt habe, und ihnen zum Recht gegen ihre Gegenpartei verhelfen und sich bei der österreichischen^il>erung für sie verwenden. Wird i» den Abschied genommen, ßx. JcdeS Ort soll seinen Entschluß nach^tti, ,„xlven über das Ansuchen des Ambros Fornaro von Frcibnrg, Procnrator des eidgenössischen Collegiums^Äiayland, um Erneuerung des ihm erthciltcn „Scheins" und Fcstsezung seines Jahrgehalts. I» und I.
Thnrgau). k. Landammann Lnssi schreibt über den Erfolg seiner Bemühungen am Hof in Spanien' Betreff der ausstehenden Anforderungen an Frankreich und gibt günstige Nachrichten. ES wird dieß mit'"odigung vernommen; zugleich wird an den Gubcrnator und an Lnssi das zur Beförderung der Sacheforderliche geschrieben. I. (S. u. Thnrgau). in. (S. n. Engclberg). i» An den Gubernator zu May-' wird wegen des Verzugs in Bezahlung der spanischen Pension abermals eine Mahnung erlassen.^ Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft», und SchirmortSangelegenheitcn:
" llrafschell Thnrgli». I» Art. 22. Justizsachen. I. Art. 572. Stifte und Kwsicr.
I. „ 28V. Kirchl. und Glaubcnssachcn.
^"wogtei Eilgeldern. «>. Art. 73.
^ »uz dem Nidwaldner Exemplar-