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September 1590.
Landammann Jmhof soll bei Nmmann Florin sich erkundigen, wie die Sache» zu richten sei» möchten, und darliber de»andern katholischen Orten Mittheilung machen.
Iis.
Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg über die Verwaltung ihrer gemeinsamen Herrschaft
Tscherliz und Murten.
Htern. 1590, 5. September (24. Angust alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern. JnstrmUonenbuch >1, 78.
Gesandte: Nicht angegeben.
»—«. (S. u. die betreffenden Vogteien). t. Frcibnrg wünscht, daß über die durch Vermittlung ^erbetenen Schiedleute von Lucern und Schaffhausen ausgctragenen Späne durch die Stadtschreiber vonund Freiburg förmliche Briefe aufgerichtet werden, und ersucht daher Bern um Ansezuug einer Constreni'Sodann wünscht es, daß auch die noch hängenden Anstände bald verhandelt und zu einem freundlichen AustraAgebracht werden möchten. Bern ist in beiden Beziehungen mit Freiburg einverstanden, kann aber bezüglich ^Ausfertigung der Briefe vorläufig den Tag der Zusammenkunft nicht bestimmen, da Stadtschrciber Dachselh^gegenwärtig krank ist. ». (S. u. Schwarzcnbnrg). v. Freiburg klagt wegen der Troz- und Schmähworte, ^Hauptmann Hans Rudolf Tillier gegen es an verschiedenen Orten ausgestoßen habe, indem er die Freibw'g^unter Anderem Walen geschimpft und die Drohung gebraucht habe, man werde mit ihnen „schmieden" ^zwar bald, das Zündpulver sei schon gerüstet. Da solche Worte bei dem gemeinen Mann Unwillen undtrauen erweken, so verlange Freiburg, daß Tillier sie widerrufe und Abbitte thue, und zwar schriftlichder Stadt Bern Secretiusiegel. Tillier gibt einige der gegen ihn vorgebrachten Anklagen zu, entschuldigetaber damit, es sei in der Trunkenheit geschehe», und bittet um Verzeihung, was Freiburg schriftlich zngewwird. Zugleich drükt Bern gegen Freiburg sein Bedauern aus über das Vorgefallene und zeigt an, daßden Tillier der beiden Räthe entsezt und mit Gefängniß bestraft habe, lv «!». (S. u. die betr. Vogt-)'
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgeuheiten:
Bogtci Schwarzcnbnrg. ». Art. 117.
Bogtei Orbc mit Tschcrlth. » I», >n, «, Art. 205—216.
Bogtci Murtc». I— «I, »v, »» Art. 6SV—700.
II«.
Conferenz der Vll katholischen Orte.
Lucern. 1590, 4. September.
Staatsarchiv Lnrrr»! 5!u«r»er Ablchi-de k>. IM. LaiidrSarchi» Ntdwalde».
Gesandte: Lucern. Sebastian Feer, Paunerhcrr; NiklauS Krus; Jost Holdermcyer, Sekelinciß^'Niklans Schumacher, alle des Raths. Nri. Haus Jakob Trogcr, Ritter, alt-Landamma»». SchwYZ- ^Schilter, Landammann. Unterwalden. Johannes Noßacher, Landamman», von Obwaldcn;
Waser, Ritter, Laildammann und Panuerherr, von Nidwalden. Zug. Heinrich Ettcr, des Raths.bürg. Hans Meyer, Bürgermeister, des Raths. Solothnrn. Hans Jakob vom Staal, Stadtschreib^'» Man vernimmt, daß seit dem leztcn Tage zu Baden der Herzog von Savoyen auf Anstichen dc^