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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1590. 225

daß Schwyz den Vergleich von 1504 immer »och nicht angenommen habe, der in einem ähnlichen Streit

über die Bcvogtung von Utznach und Gaster von den sieben Schicdortcn vermittelt worden sei, daß aber

Glarns jenen Vergleich immer noch fiir den zwekmäßigsten halte und der Ansicht sei, daß dcßwegcn eine Vcr-

^ttlung der eilf Orte auch jezt wieder ohne Er^lg wäre, weßhalb eö sich in eine gütliche Unterhandlung nicht

Anlassen könne und das Recht verlange. Nach Anhörung beider Parteien wird der Antrag gestellt, es möchten

und Glarns aus den übrigen Orten gleiche Znsäzer ernennen und durch dieselben eine Vereinbarung

Stande bringen lassen. An Schwyz und Glarns wird von diesem Vorschlag Mittheilung gemacht.

' Michael Weber hatte eigenmächtig seine Gegenpartei auf gegenwärtigen Tag citiren lassen. Nach Anhörung

er Parteien wird der frühere Beschluß bestätigt, zugleich Weber verdenket, daß er, wenn er an Statthalter

^Urlauben oder Andere Ansprachen zu haben glaube, den ordentlichen Ncchtsgang einschlagen solle, v. Auf

Ochste Tagsazung sollen die Gesandten iiber die Maßregeln instruirt werden, welche man in Betreff der armen

^sthaften Leute und gegen die Bettler nnd Landstreicher ergreifen wolle, t Die VII katholischen Orte

schließen in Betreff des Empfangs der Gesandten dcS Grauen nnd des GotteShansbundes zu Baden: Am

' September sollen von jedem Ort drei Gesandte zu Baden sich einfinden und den bündnerischcn Gesandten

^gegc,, reiten; der Landvogt soll für ihre Unterbringung sorgen; Schultheiß und Rath zu Baden werden

zum festlichen Empfang schießen und bei günstigem Wetter die Burgerschaft mit Harnisch und Gewehr

Gesandten entgegen ziehen zu lassen. Kx. Die VII katholischen Orte suchen Mittel und Wege, um zur

Zahlung der Anforderungen an Frankreich zu gelangen; auf nächster Tagsazung will man darüber einläßlicher

^Men. Die Gesandten der IV evangelischen Städte stellen an jene der sechs katholischen Orte das

^ möchten, weil sie doch mit dem Herzog von Savoyen in einem Bündniß stehen, an denselben nach-

^"klich schreibe, „damit söllicher Krieg nnd Empörung abgeschafft werden möchte". Weil darüber ohne

das ^ ^ in den Abschied; bis Montag wollen sie ihren Bescheid nach Uri melden, damit

^ schreiben daselbst ausgefertiget und dem betreffenden Boten übergeben werden kann. l. (S. u. Baden).

(S. u. Thurgau). I. Der spanische Gesandte della Croce wünscht, man möchte über Ausweisung der

Odilen das Nöthige verfügen. Landammann Jnihof entschuldigt Uri, daß cS, wegen Abgang einiger Orts-

'»icu, bix Unterhandlungen nicht habe fortsezen können. Es wird daher jedes Ort ermahnt, sein Votum

^ ^Aichst »ach Uri zu senden, l'lberdicß wird die Verordnung erneuert, daß die Gesandten auf den ennet-

3'schen Tagsazungen keine Befugniß haben sollen, Banditen zu liberiren, oder ihilen Geleit zu geben.

(S. u. Thurgau). «. Es wird ein anderer eidgenössischer Tag auf den 16. September nach Baden°"gesezt.

c, Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhciten:

» " illasschnft Thurgau. I< Art. 571. Stifte und Klöster. »»». Art. 175. Gerichtshcrrcn.

Miast Bade». I. Art. 152. Gotteshäuser.

^ aus dem Exemplar des Aargauer Archivs 8 14.

der ^ Im Exemplar des Aargauer Kantonsarchivs lautet der lege Thcil dieses Artikels ausziiglich also: Bezüglich.''wge, oh ,„an die Zehngerichte in Bünden in das Bündnis! anfnehmen wolle oder nicht, sind die VII katholischen Orte,ZLeü"° ü>c bewußten drei Artikel anzunehmen sich weigern, sich wohl bewußt, wessen sie sich zu denselben zu versehen haben.^ ' deren Abgeordnete auch nach Baden kommen werden, soll jedes Ort über die ihnen zu gebende Antwort sich entschließen,Ort Unwillen nicht gMehehen wird. Und da der lezte Bnndcsschwur in Zürich vor sich gegangen, so hätten die VIItur besser gesunden, wenn der gegenwärtige in Lucern geschehen wäre, da dann viel Unwillen erspart worden wäre.

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