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August 1590.
Tagsazung der XIII Orte.
Baden. 1590. 10. August.
Staat«ar<i>i» t!»c«r». Allgemeine Abschiede IM, S. lSü. — »antvusnrelilv in »aian. Abschiedbd. VIII, <!.
Gesandte: Zürich. Kaspar Thomman, Bürgermeister; Hans Keller, Pannerherr, Obmann, beide desNathS. Bern. Anton Gasser, Venner; Michael Ongsburger, beide des Raths. Lucern. Jost HoldcrmeY^Sekelmeistcr und des Raths. Uri. Walther Jmhof, Landammann. Schwyz, Jost Schilter, Landannna»"'Unterwaldell. Johannes Roßacher, Landammann, von Obwalden; Johann Wascr, Ritter, Landainnia»»-von Nidwalden. Zug. Heinrich Elsinger, Amman»; Hauptmann Martin Brandenberg, des Raths. Glar»^Jost Tschndi, Landammann. Basel. Remigius Fäsch; Hans Jakob Hofmann, beide des Raths.bürg. Haus Meyer, Burgermeister. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, Stadtschreiber. Schaffhanse»'Hans Konrad Meyer, Burgermeister. Appenzell. (Abwesend).
»». Zürich eröffnet in Betreff des zwischen Savoyen, Bern und Genf ausgebrochenen Krieges, daß es dc'Eidgenossen Pflicht sei, bei Zeiten den Nachtheilen, die daraus für die Eidgenossenschaft entspringen könntetzuvorzukommen, daß die Confercnz zu St. Moriz zwischen den Gesandten von Savoyen, der Stadt Gens >»'^eidgenössischen Vermittlern ohne Erfolg gewesen sei und daß es daher zu gründlicher Bcrathung dieserA"'gelegenheit gegenwärtigen Tag ausgeschrieben habe. Zuerst nun wird der Vortrag, welchen der savoyis^Gesandte auf lezter Jahrrechnnng gehalten hat, verlesen, dann ein Memorial der Stadt Genf, worin lezte^umständlich die Differenzen mit Savoyen seit 1519, die eidgenössischen Verhandlungen darüber n. A. m. "»szählt, alle Schuld auf den Herzog wälzt und Anfrcchthaltnng des Vertrages von 1584 fordert, worin ^endlich erörtert, daß sie die Waffen nur ergriffen zur Selbsterhaltnng gegen widerrechtliche Angriffe, übrigens stl^zu einem Frieden geneigt sei. Bürgermeister Meyer von Schaffhansen erstattet nun Bericht über die Verhandlungder IV Städte auf dem Tag zu St. Moriz. Bern berichtet, daß Savoyen immer noch keine Antwort gegg"'ob es den von den XII Orten aufgerichteten und von beiden Königen von Frankreich und Spanien ratific'g"Vertrag angenommen habe, und begehrt, daß die übrigen Orte daö ihm durch diesen Vertrag zngesprvch^Land in die alten Bünde aufnehme» und schirme» möchten. Es wird nun einstimmig beschlossen, »»Herzog von Savoyen eine geziemende Zuschrift zu erlassen («I. «I. 22. Anglist). I». Zürich »lacht AnMBetreff des Bnndschwurs mit den Bündncrn und daß auch der Zehngerichtebnnd das Ansuchen gestellt hg'wie die beiden andern Bünde von den XIII Orten in das Bündniß aufgenommen zu werden. Weil aberMehrheit der Gesandten darüber einzutreten keine Instruction hat, wird der Gegenstand in den Absggenommen; eS soll jedoch jedes Ort sobald möglich sein Votum nach Zürich melden, damit cS die IIInoch vor dem auf den 10. September angeseztcn Bundesschwnr davon in Kcnntniß sezcn könne. Die kathol's^'Orte meinen, es würde viel Unwillen vermieden, wenn der nächste Bnndcsschwnr zu Lncern abgehalten wi'g'weßhalb Landammalln Jmhof von Uri von ihnen beauftragt wird, bei Amman» Florin Erkundigungenzuziehen. «?. Die Gesandten von Zürich melden, daß von Schwyz und Glarns noch keine Antwort aufab lezter Jahrrechnnng an sie erlassene Zuschrift eingelangt sei. Landammann Schilter erwidert, daß Sch>" >geneigt wäre, in gütliche Unterhandlungen sich einznlasscn, daß er aber zuvor die Ansicht des Landau»»"'Tschndi vernehmen möchte. Dieser legt nun die Antwort von Glarns schriftlich auf, in welcher es anseinc»"