August 1590.
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des «ämlicheu Tractats vom Zusaz und jeder andern Beschwerde enthoben sein müsse, oder aber daß"wii sich j„ oine neue Capitulation mit ihm einlasse, denn es sei ihm nicht anznmuthcn, neben den 15,000Kotten noch die Reuter aus Burgund zu besolden. Roset bittet nochmals dringend, die gntc Gelegenheit, denzu überwältigen und zu einem beständigen Frieden zu bringen, nicht zu versäumen, sondern ihm mit"'"igen Tausend Mann nachzuziehen und ihn in seinem eigenen Land zu bekriegen. Da man nun aber zu-lässig vernommen hat, daß der Feind abgezogen und somit die Stadt Genf und die anstoßende Landschaftder Gefahr befreit ist, und da die Instructionen nicht weiter gehen, als sich über die Maßregeln zu^'cinbaren, die zum Schirm der Stadt Genf und der bernischcn Landschaften als nothwcndig möchten erachtet^l'de,,, nicht aber, dem Herzog auf sein Gebiet nachznrükcn, so kann man nichts Anderes thun, als diesesl Obrigkeiten zu hinterbringen und deren fcrncrn Entscheid zu gewärtigen. Da indcß zu vermuthen ist, der^bezogene Feind werde bei nächster Gelegenheit zurükkehrcn, und damit diese Zusammenkunft nicht unniiz^esen sei, wird für nöthig erachtet, vom Ambassador einen satten Bescheid auszubringen und darauf sich zulbredcu, wie man bei einem künftigen Nothsall sich verhalten wolle, was auf den folgenden Morgen ver-üben wird.
Auf das am folgenden Morgen dem Ambassador vorgelegte Ansuchen um nähere Erläuterung seiner Er-antwortet derselbe: Zwischen der Erlegung der 15,000 Kronen und der Sendung thätlicher Hülfeein Unterschied; das eine sei eine Verpflichtung, das andere geschehe aus freiem Willen; deßhalb solle man"'cht Zweifeln, daß der König die Hülfe, die er senden werde, nicht auch besolden werde; in den Schirmtractaten"btt stehe „ichts davon, daß er beides thnn solle. Die Könige von Frankreich hätten bisher für Rettung ihrerFreunde keine Kosten gefordert, daher der König ohne Zweifel es auch dicßmal nicht thun werde; darum' ks „nn ^ Gesandten sich zu entschließen, waS sie thun wollen. Diese erwidern: Ohne Wissen und^wre Bollmachten können sie, namentlich die von Glarus, Basel und Schaffhausen, die mit der Stadt Genfdeinem Bündniß stehen, in nichts Weiteres sich einlassen, sie seien jedoch erbötig, ans andere Weise, was z»Vreden, Ruhe und Einigkeit dienlich sei, nach ihrem besten Vermögen fördern zu helfen und im Fall der Roth^ulich z» leisten, was sie Bern bezüglich seiner Lande zugesagt haben; daher können sie nicht anders, als dieangcmuthete Erläuterung in den Abschied zu nehmen; daneben wollen sie dem Ambassador seine Erbieten»achdrüklich verdankt haben. Auf diese Antwort bemerkt der Ambassador, daß er, da man seine Erbietungen"ffschlag" nehme, auch nicht stets, sondern »ach Gelegenheit und Lauf der Zeit dieser seiner Zusage» halber^widon sei» wolle. Schließlich wünscht der Ambassador, daß man, um mit diesem Krieg nicht mehr molcstirtlverdcn, dem König einen Aufbruch von einigen tausend Mann laut der Pereinung bewillige, die er zur'^rheit der Stadt Genf und gemeiner Eidgenossenschaft brauchen werde, nur möchte man auch etwas thun^ einige Fähnchen im ersten Monat bezahlen. Er bittet, die Sache und den daraus erfolgenden Vortheilzu überlegen. Dieses Begehren wird angemessen verdankt und in den Abschied genommen. Alt-Syndic^ l bittet schließlich nochmals, den Feind ans den umliegenden Ortschaften zu vertreiben, damit die BürgerGstadt Genf von den dortigen Besazungen nicht mehr beleidigt und beraubt werde», und ein gutes, getreuesAschen auf Genf z» haben.