August 1590.
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^»werben. Genf soll mm unverzüglich zu den schou iu der Stadt liegenden Truppen noch 100 Reisige und^0 Schüzen, welche sich in der Landschaft Waadt wohl finden und wobei Bern wohl ein Ange znthnn wird,den Dienst nehmen; daneben sollen der Stadt Genf außer den von ihr gekauften und schon unterwegsdGidlichen 3000 Sälen noch 2000 Mntt Kernen zur Berproviantirnng zugeschikt werden, mit deren Hülfe^ dein Herzog eine Zeit lang Widerstand thnn kann. 2. Da Nvset und der Ambassador mit allem Ernstdringen, daß man sich entschließen möchte, mit einer Macht von 0000 Mann dem Feind vor AngenZiehen, indem dieser Angesichts einer solchen Macht und der Fähnchen nicht nur eines, sondern mehrererlie eher zun, Frieden gestimmt würde, und da außerdem der Ambassador sich erbietet, während der Zeit, dai,„ liegen würde, monatlich 15,000 Kronen zu bezahle» und damit das Begehren verbindet, esAchten die IV Städte mit Beförderung ihre Macht rüsten und inzwischen eine Tagsazung nach Bern aus-Üciben, allwo die Gesandten mit genügenden Bollmachten sich einzufinden hätten, so werden diese Borschläge""d Begehren in den Abschied genommen. Und weil durch diesen Kricgszng des Herzogs von Savohcn einEtlicher Aufschlag des Getreides in der Eidgenossenschaft eingetreten ist, stellen die Gesandten Basels und^Mausens die Dringlichkeit zur Ausschreibung einer gemein-eidgenössischen Tagsazung dar. — Als die^vmdten bereits zur Abreise sich anschiken wollten, langt der Bericht aus Ncwis ein, daß die savoyischenUippe,, Perstärkung erhalten haben und das bcrnische Gebiet vielfach schädigen, in Folge dessen man es beiobbenannten Anerbieten zu Aaran gegenüber Bern bleiben läßt. Schließlich wird der Ambassador durchAusschuß nochmals darum angesprochen, beim König die Sache bezüglich des kricgsknndigcn Anführerseiner Anzahl Reuter und Schüzcn zu befördern. Gemäß des Abschieds zu Aaran wird Bern das grobe"c?iiz jn Bereitschaft sezcn. I». Es wird Anzug gemacht in Betreff der untreuen, uneidgenössischen „Au-vnd Vcrsprächnng" zu der jüngst in Mühlhanscn angerichteten leidigen Handlung des Schultheißenliffer von Lncern und gefunden, daß die IV Städte dessen strafbares Benehmen nicht hingehen lassen dürfen.u»d ^l!e vorgeschlagen, nämlich, entweder an Lncern den ganze» Handel mitzutheilen
^ ^ Pfyffcrs Bestrafung zu ersuchen, oder aber Lncern um Recht gegen Pfyffcr anzusuchen und durchlieordncte ihn daselbst seiner unredlichen That halber anzuklagen, oder endlich ans daS in der IV Städte^sdiction liegende Guthaben PfysfcrS Arrest zu legen, von welchem leztern Wege aber man sich am we->c» verspricht. Die Gesandten von Bern, Basel und Schaffhausen, weil darüber nicht instruirt, nehmen^ Vorschläge in den Abschied. Innerhalb vierzehn Tagen soll jedes Ort seinen Entschluß, welcher von denSchlägen ihm der angemessenste scheint, an Zürich mittheilen. Wenn man aber auf solche Weise gegenüfer einschreitet, so wird eS billig sein, auch gegen Doctor Schrckenfnchs, Schriberli, Jsenflamm und Andereentsprechende Schritte zu thnn. Daher soll Basel beförderlich die von Mühlhanscn ersuchen, ans dieselben^chsames Auge zu halten, ihnen, wenn sie in die Länder sich verfügen, Jemanden heimlich nachznschiken,üe den Obrigkeiten der fünf evangelischen Orte, wo man sie nicht überall kennt, zu verzeigcn, damit sie^'ffen werden können.