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Juli 1590.
I». Auf den Antrag von Schwyz wird Uri beauftragt, den spanischen Gesandten an Bezahlung der ansstchendc»Pensionen zu erinnern. Der Bortrag des Ritters Noll von Uri und des Gesandten des Fürsten Ferdinandvon Medici, Großherzogs von Toscana und Florenz, wird in den Abschied genommen. «I. Da es sich »"'Erneuerung des Bundes mit den III Bünden handelt, so soll Uri zuvor an den Bund der X Gerichte schreibe»«Landammann Waser von Unterwalden macht Anzug in Betreff der rükständigen Zahlungen FrankreichsObschon einige Gesandte ohne Instruction sind, hat man sich doch darüber verständigt, daß die katholisch^Orte zusammenhalten sollen, und hat Lucern beauftragt, Frcibnrg, Solothurn, Glarus nud Appenzell Z»ersuchen, daß sie ihre Gesandten auf nächste Tagsaznng darüber instrniren. t. (S. n. Thurgau).
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsaniielcgcnhciten:
Laildgrafschast Thurßau. t Art. 27v. ttirchlichcs u. Glaubcnssachcn.
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Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. 1500, k. August (27. Juli alt. Kal.).
Staatsarchiv iiiirich. Abschi«ddd. lZI, S. I«!7.
Gesandte: Zürich. Hans Escher, Sekclmcister; Hans Heinrich Schmid; Konrad Großmann, alle ^Raths. Bern. Hans von Büren, Benner; Hieronymus von Erlach, beide des Raths. Basel. I»"Oberried, Paunerherr; Hypolitus n. Collibns, Stadtschreiber. Schaffhausen. Doctor Johann k»»^Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Statthalter und des Raths.
». Da die zwischen dem Herzog von Savoycn und der Stadt Genf stattgehabten Unterhandlunge» ^St. Moriz ohne ein befriedigendes Resultat geblieben und seither die Stadt Gens von ihrem Feind mit »„schwerer»! Last beladen" und dadurch die Landschaft Waadt in größere Gefahr gesezt worden ist, hat ^nicht ermangeln wollen, die drei Städte Zürich, Basel und Schaphausen, sowie de» französischen Ambass» 'Herrn von Sillery, zu einer Besprechung nach Aarau einzuladen' Es hat dieses für so dringlicher er»») 'damit die Schiffe, welche der Herzog rüsten läßt, nicht „vsf den See gestoßen" und dadurch der Stadt 'die gegenwärtig nur noch gegen den See offen ist, nicht jeglicher Zugang abgeschnitten werde. Vorerst sA ^Syndic Rvsct ausführlich, wie Genf mit Mannschaft, Proviant und Munition spärlich versehen und an„gar crößt" sei, und bittet dringend um Gottes und seiner Kirche, dcS Leidens Christi und gemeinen B»landes Wohlstands willen, ihre äußerste Roth und des Feindes Übermacht zu beherzigen und mit der Hnicht allzulang zu zögern, damit es nicht zu spät und alle seit Jahren angewendete Mühe und Arbeitsei. Daneben anerbietet der französische Ambassador im Namen des Königs, ans den Fall daß dieihre Mannschaft in's Feld schikcn wollten, durch Dargebuug eines kriegserfahrenen Führers, einer A»^Reisigen und Schüzen und auf andere Weise mehr zu thun, als wozu er durch den Tractat verpflichtet ^Die Gesandten der drei andern Städte erneuern ihre am 7./17. Juli 1589 an Bern gegebene Zusich^ihrer Hülfe, sobald es sie seiner wälschen, in den Bund aufgenommenen Lande wegen aufmahne»Bezüglich der Roth der Stadt Genf wird nach gepflogener Berathung mit dem Ambassador auf Ratistc» ^hin Folgendes festgestellt: 1. Von den 19,000 Kronen, die laut des Tractats über die Protection derGenf in Solothurn liegen sollen, hat der Ambassador bereits einen Theil an Genf verabfolgt, um Kriegs