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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1530. 207

^gewonnene Lande in Schuz und Schirm zu nehmen geholfen haben, sondern auch denen, welche im Bertrag^ Beschirmung Genfs sind, zu wisse» gethan werden solle, damit dieselben diese gemeine Sache auch gemeinsamNachschlagen und nach Mittel», einen guten Frieden zu erhalten, suchen. Sie zweifeln nicht, daß nicht der^ävg i„ Anbetracht, wie wenig er troz alles Aufwendens von Geld und Volk ausgerichtet und besonderser in Frankreich »nd der Markgrafschaft Saluzzo wegen viel zu schaffen habe, dieses lieber sähe. Wäreaber Sache, daß man auf diesem Wege bei ihm nichts ausrichten und er nichts destoweniger Bern oder^ angreifen wiirde, so seien die drei Städte crbötig und schuldig, Alles, was die Bände vorschreiben undJülich ^ Aarau versprochen worden, zu halten; sie hoffen dabei zuversichtlich auf GottcS Beistand. Im Fall^ Bern oder Herr von Sillery bessere Mittel wüßten, so wollen sie dieselben gern vernehmen und ihrenZerren „nd Obern referiren. — Räthe und Burger der Stadt Bern geben darauf folgende Antwort: Nachdeman, Z./iZ. lezthin dem dringenden Begehren der drei Städte, den im verflossenen October zu NewiS mitHerzog abgeschlossenen Friedens- und Bundestractat wiederum aufznkände», nachgegeben habe (S. Abschied'-Note l) „nd darauf nothwendig befunden worden sei, bei Zeiten in Betreff des mit dem Herzog zu führen-" Krieges Maßnahmen zu treffen, und nachdem die drei Städte gestern in ihrem Bortrage sich dahin^gesprochen haben, man solle dem Herzog gute nachbarliche Korrespondenz erbieten und, falls dieses nichts^ langen würde, zur Erhaltung der Stadt Genf und der anstoßenden bernischcn Landschaft die Gewalt anHand nehmen, wobei sie bundesgenössischen Beistand zu leisten erbötlg seien, so haben sich Räthe undfjj hierauf entschlossen, vorerst den drei Städten für ihre beharrliche Treue und Wohlmeinnng und»n, ^ vielfältige Mühe und Kosten aufrichtig zu danken und ihnen zu vermelden, daß sie dcßhalb den HerzogFrieden nicht ansuche» mögen, weil die Anfkündnng dcS Friedens den Krieg mit sich bringe und die vor-^ üagenx Friedenswerbnng so viel bedeuten würde, als ob man mit der einen Hand den Krieg, mit der andern" Frieden anböte. Die Hanptursachc des Mißfallens an dem aufgegebenen Frieden sei übrigens die Stadt

"l gewesen, weil sie in den Frieden nicht aufgenommen war, daher denn auch kein anderer annehmbarersein^" Herzog zu fordern sei, als in welchen die Stadt Genf auch begriffen werde. Da nun aber^ ^ Zeit Genf erklärt habe, es könne und wolle mit dem Herzog in keinen Frieden »nd über dessen Ansprachenfreundliche Mittel sich einlassen, ohne Zustimmung des Königs von Frankreich, in dessensvrd^" ^ angenommen habe und bis heute führe, so könne Bern für sich allein de» Frieden nicht

^ und dürfe ihn nicht annehmen, wenn es nicht der üblen Nachrede sich anSsezen wolle, die ihm auS»>,d Frieden entstanden sei. Da somit keine große Hoffnung vorhanden sei, den Frieden zu erlangen,

^ >na» sich andern zu versehen habe, als der Herzog werde Alles anwende», Genf und Bern mitMgcwalt zu beleidigen, halte Bern dafür, man solle aus diesem Krieg eine gemeinsame Sache machen,svn/' ^ Frankreich nach bestem Bcrmögcn, die drei Städte Zürich, Basel und Schaffhausen,

^'e Gc>„s zusammenstehen und einander die Hand bieten sollen, dem Feind Widerstand zu leisten;

» der Krieg berühre die Ehre Gottes, die Beschirmung des allgemeinen Batcrlandes und des Schlüsselsder Der zwischen Frankreich, Zürich, Bern, Solothurn und Genf bestehende Bcrtrag über BeschirmungStadt Genf könne jczt darum nicht zur Geltung kommen, weil Genf sich erklärt habe, eö wäre ihm un-^ Hälfte der Reiskosten zn tragen, zu denen es durch jenen Bertrag verpflichtet wäre; auch Bern^'te die Last des Krieges nicht allein tragen, weil es des vorigen Kriegs wegen an Geld entblößt, auch nurgeringe,, Borräthen an Getreide und anderer »othwendigcn Munition verschen sei, daher es der Hülfe