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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1589.

12 t.

Tagsazuilg der XIII Orte.

Waden. 1589, 21. Pecemver (Dornstag, was Sannt Thomas des heiligen Zwölff Bvttentag).

Staatsarchiv V»ccr». Allgcmcinc Abschicdc III)». Sül.

Gesandte: Zürich. Hans Keller, Obmann, Pannerherr; .Konrad Grvßmann, beide des Raths.

Hans Rudolf Säger, Penner; Anton von Grafenried, Penncr, beide des Raths. Lucern. Ludwig Pfys^'Ritter, alt-Schnltheiß; Niklaus Krus, des Raths. Uri. Walther Imhvf, Statthalter; Jakob Mnheim, bci^des Raths. Schwyz. Rudolf Rediug, Ritter, alt-Landammaun; Hauptmann Michael Schribcr, Statthal^und des Raths. Unterm alden. Johannes Noßacher, Landammann, von Obwaldcn; Johannes Wastr,Ritter, alt-Landammaun und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Haus Nnßbaumer, des Ral^'Glarns. Jost Tschudi, Landamman». Basel. Remigius Fäsch; Wvlfgang Sattler, beide des Rcith^Freibnrg. Martin Gottrau, Sekelmeister, des Raths. Solothnrn. Wolfgang Fröhlicher, des Rat^'Schafft) auseu. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Zunftmeister und des Raths. ^Penzell. Hans Bodmer, Landammann.

». In Ergänzung der schriftlichen Mittheilung Basels, wie spanisches und lothringisches KriegövollElsaß überschwemmt habe, berichten die Gesandten von Basel nun mündlich, wie gefährlich solches st>r ^Eidgenossenschaft werden könnte, und übergeben eine schriftliche Verantwortung der österreichischen Regü'"^zu Ensisheim, <1. <1. 19. December. Nach Eröffnung der Instructionen beantrage» die Gesandten vonBern, Glarns, Basel und Schaffhausen, den Herzog von Lothringen zu ermahnen, er möchte mit se>»^Truppen hinwegziehen, indem die Eidgenossen den größten Theil ihres Bedarfs an Korn und Wein auS de"'Elsaß beziehen. Man soll ferner an Herrn von Sancy, Commissär im navarrischcn Heer, schreiben, er »lö^sein Kriegsvolk so bald möglich von den eidgenössischen Gränzen zurükzichen. Im Nanien der übrigenerwidert Lucern, daß sie die erzählten Begebenheiten bedanern, daß schon auf frühern Tagen deantragt word^'man sollte mit fremdem Kriegsvolk nichts zu thun haben, indem durch dasselbe das Land ansgeknndscMwerde, daß aber nichts destvwcniger Basel mit Herrn von Sancy unterhandelt, ihn mit Schiffen, Se>^'Wagen, Waffen u. dgl. versehen, den Reutern Geld gegeben habe, und daß, wenn Basel fortfahre,

Leuten stets Anleitung zu unbefugten Dingen zu geben, man bald kein Korn und Wein mehr in diegcnossenschaft zu bringen wisse. Es haben diese Dinge bereits viel Unwillen unter dem Poll erwckt. Sie h"keine Pollmacht, an den Herzog zu schreiben, seien aber bereit, zu Allein mitzuwirken, waö zu Friede «Einigkeit und zum Wohle der Eidgenossenschaft gereiche. Die Gesandten Basels erwidern, daß sie uiitdauern sehen, wie einige Orte es in großem Verdacht haben. Sie suchen dann über die erhobenen Beschsvon Artikel zu Artikel sich zu rechtfertigen und geben auch die Versicherung, daß sie dem treulich nachko»»'werden, was man allenfalls beschließen werde, wie in Zukunft jedes Ort gegen das andere sich zu verh"schuldig sei. Der Vorschlag, an den Herzog von Lothringen und den Herrn von Sancy Zuschriften zubleibt in der Minderheit, dagegen wird auf Ratification hin beschlossen, daß jedes Ort, sobald fre>"Kriegsvolk sich seinen Gränzen nähert, sogleich an die andern Orte davon Anzeige machen solle, danüt e