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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1589. 199

^llsaznng ausgeschrieben und die nöthigen Akaßrcgeln ergriffen werden können. Basel wird schließlich bcanf-^l!t, niit Herrn von Sancy Nüksprache zn nehmen, daß er die Truppen von den Gränzen znrükziehe, indems»„st Gewalt brauchen wiirde. Endlich wird eine andere gemein-eidgenössische Tagsaznng ans den 12. Fe-u,ar (Lichtmeß alt. Kal.) nach Bade» angesczt, um über diese und andere Geschäfte zn berathen. I». Schasf-^"scn beantragt, man möchte, da bei beiden Parteien in Frankreich Eidgenossen stehen und großer Jammer^tgen wiirde, wenn diese gegen einander streiten sollten, durch Schreiben oder Gesandte zwischen jenen einenWieden z„ vermitteln suchen. Dieser Antrag wird in den Abschied genommc». v. Der spanische Gesandte,

drlla Croce, vermeldet des Königs von Spanien und des Gnbernatvrs des HerzogthumS Moyland,H^log von Terranova, Gruß »nd eröffnet, daß er mit Bedauern vernommen habe, wie ans Anstiftung desHerr,, Sancy dessen Kriegsvoll ans basel'schem Gebiet Aufnahme finde, zwölf beladene Manlthierc des

. von Parma aufgegriffen und den Führern das Geld weggenommen worden sei, Dinge, die man von' genösse,, nicht erwartet hätte. Er begehre nun, daß alles Weggenommene ohne Berlnst »nd sicher wieder^riikgestcllt werde, indem er sonst an den König und an den Herzog von Parma Anzeige machen müßte. Er^et ferner, daß sicher» Nachrichten zufolge Karl Spinclli, Feldherr des Herzogs von Parma, sanimt einigen^ "lrntcn in der Stadt Basel znrükgehalte» werden, und zwar durch die Truppen des Herrn von Sancy.glaube nicht, daß die Eidgenossen es billigen werden, daß man auf ihrem Gebiete nicht frei und sicher>deln diirfe, namentlich Angehörige eines mit ihnen verbündete» Fürsten, »nd verlange, daß die Genannten^ bis auf Luccrncr Gebiet begleitet werden. Weiter stellt er an die IV evangelischen Städte die Bitte,^ nicht in Angelegenheiten zu mischen, die sie nichts angehen, wie sie eö neulich gegen den Herzog von Sa-gethan haben. Ferner gibt er zu bedenken, daß die Billigkeit und des Vaterlandes Wohlfahrt erfordern,»ich ^ ^ ^ Fürsten von Bear», der sich König von Navarra nenne, nichts annehmen, den» gemäß alter»euer Verordnungen könne der König von Navarra nie König von Frankreich werden, anch schon deßwegenlh weil er nicht katholisch sei; möge in Frankreich König werde», wer da wolle, so sollen die Eidgenossenschert ^ Freundschaft habe. Schließlich stellt er die Bitte, man möchte diese seine

gchrcn „nd Warnungen wohl anfnehmcn. Ihm werden seiner Committenten Gruß und wohlmeinende^ w»»n,gc„ verdankt. Von Basel erwartet man, eS werde Anordnungen treffen, daß die Manlthierc »nd dersaniint Bcgleitschaft sicher geleitet werden. Der ganze Handel wird übrigens in den Abschied genommen.' «. Rheinthal), v. (S. n. Thnrgan).

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcacnheitcn:

^Msschaft «». Art. 18. Justizsnchcn.

" ^!Üci Rhkinthal. «>. Art. N9. Emiqcr Versprnch.