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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1589.

dem vor der Stadt Basel liegenden deutschen Kriegsvolk entschuldigt). Schaffhansen. Doctor Joha»»Konrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, des Raths.

Ans das Begehren der Gesandten Zürichs und Schaffhausens an die von Bern nm Bescheid, wessen sichihre Herren ans das jüngst von den drei Städten zn Bern gestellte Ansuche» in Betreff des 5. Artikels dersavoyischen Friedenshandlung, sowie der hülflichen Vereinnng mit Savoyen entschlossen haben, vermelde» diebernischen Gesandten: Wiewohl der Herzog von Savoyen durch seinen Ambassador, Herrn von Lambert, voreinigen Tagen zu Bern abermals um Festseznng eines Tages zur Erledigung aller Anstände gebeten, sei der-selbe doch mit Fug bis auf weitern Bescheid abgewiesen worden. Und da ans de» jüngsten Bortrag der drc>Städte zu Bern*) vielerlei Disputirens der eingegangenen Sachen halber entstanden und da Bern einen g»lv»Willen bezüglich seiner Beschwerden beim Herzog zn finden erwartet habe, sowie denn auch die Gesandten dcrIV Städte viel Gutes hätten schaffen können, wenn sie zum Herzog gegangen wären, habe Bern sich ^schlössen, eine Gesandtschaft an ihn abzuordnen, um dahin zn trachten, daß dcr 5. Artikel des Friedens a>siannehmbarere Weise erläutert, den drei Bogteien die Religionsübnng wieder wie früher laut des Vertragsgestattet werde und um zu Genf und beim Herzog um Hinlegung dcr Waffen und gütliche oder rechtlichBeilegung der Sachen anzuhalten. Daneben habe sich Herr von Lambert verlauten lassen, daß der HerMwenn die Genfer in den eidgenössischen Bund und zn einem zugewandten Ort anfgenommen zn werdenein freier Stand zu bleiben wünschen, und damit diese Stadt sich nicht einem fremden Fürsten, nan>c»>li^Frankreich anhängig mache, diesem nicht entgegen wäre, sondern sogar dazu behülflich sein würde. DiesigAlles sei dem Syndic Nosct von Genf, der zu Aara» auch gegenwärtig gewesen, mitgetheilt worden, >»»sderselbe aber aus Mangel an Instruction ml rekuromlum genommen habe; daneben habe derselbe fiir rath-sanier erachtet, daß die Gesandten von Bern nicht allein, sondern daß mit ihnen auch die der drei ander»Städte zum Herzog reise». Wiewohl die Gesandten Zürichs und Schaffhausens Befehl haben, von Aara»ans sogleich nach Bern sich zu verfügen, nm dort nochmals in Betreff des Friedens und der hülflichen Verennnng das Nöthige vorzubringen, wird dennoch, da von Basel keine Gesandten anwesend sind, dieses nichtthunlich erachtet. Dagegen wird auf die Meldung der bernischen Gesandten, daß ihre Obern an alleLandgemeinden Abgeordnete geschikt haben (s. Abschied 119, erste Note), nm die bewußten Sachen ihnen vor-zutragen, ein Schreiben an Bern erlasseil mit der Ermahnung, es möchte seine Gesandten an den HerMbeauftragen, für die Beseitigung jenes 5. Artikels zu wirken und nichts einzugehen, das zum Nachthcil dachristlichen Religion und des Genfer- und anderer Bünde wäre, über die Verrichtungen jener Gesa»dlsih»siseiner Zeit berichten und ohne Vorwissen der drei andern Städte nichts abschließen und sich die bedrängStadt Genf angelegen sein lassen. Daneben werden die bernischen Gesandten gebeten, was hier mit ih»^gesprochen worden, ihren Herren und Obern zu referiren und die Sachen zu einem guten Entschluß beförda"zu helfe». Diese sagen es zu.

Die Gesandten Berns aus dem Berner Jnstructionenbuch.

*) Am 29. yctober alt. Kal. S. Berncr Rathsmanual von diesem Tag.