December 1589.
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Gesandtschaft am besten verrichtet, die Zahlungen befördert und die Kriegsleute, wofern sie nicht wohl gehaltenbürden oder der katholischen Religion zum Nachtheil dienen müßten, mit Fug heimgcinahnt werden könnten,^ wolle es dieses ihnen heinigcsczt haben. Schon längst habe eS für das Beste erachtet und auf Tagen auchvorgeschlagen^ daß gemeine Eidgenossenschaft, bevor so viel Gut und Blut darauf gehe, zur Befriedigung derParteien sich in's Mittel schlage, und vermöge nicht einzusehen, wie solches anders als durch eine Gesandtschaftgemeiner Orte geschehen könnte. Die sechs Orte werden einsehen, daß Solothurn, nachdem es „dem Gcgenthcyl"geschworen und zugezogen, jezt nicht wohl mit Ehren neben ihnen mit den verbündeten Fürsten tractiren könnte,^ wäre denn, daß es zu erwünschten Friedcnsnntcrhandlnngen käme, da es mit gemeinen Eidgenossen gern0'üwirkcn würde, damit dieser jämmerliche Krieg gcstillet, die katholische Religion versichert und die ZahlungU"ser Aller befördert würde; denn dieses halte es für das einzige Mittel, die Zahlungen zu ermöglichen,sofern aber die sechs Orte um des Friedens und der Einigkeit willen zwischen den katholischen Orten ihreFrankreich befindlichen Kriegsleute heimniahncn wollten und die Obersten, Haupt- und Kriegsleute Solothurns^'oses thunlich erachteten, so sei es ihnen zu Gefallen »nd um der Einigkeit willen bereit, die Seinigcn ebcn-salls hcimzninahnen, unter der Bedingung jedoch, daß sein Stand für seine Bürgschaften und seine Bnrgcr^ Kricgslente fiir ihre Ansprachen wohl befriedigt oder versichert werden und daß die Kriegslcute mit guter' oputation und Sicherheit in ihr Baterland znrütkehren könne», sonst sei es gesonnen, die sechs Monate, welcheor neue König für die Resolution seines Glaubens halber sich Bedenkzeit genommen und bis ein Bescheid^o»i gekommen, ansznwarten und alsdann »ach Gestaltsamc der Sachen so zu handeln, wie cS seiner^ schuldig sei. Es bitte, die sechs Orte möchten sich mit dieser brüderlichen Erklärung crsättigcn und ihm"'chts Weiteres anmuthen.
121.
Appellativnstag der Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn.
Altorf. 1589, nach 8. Aecemver.
--^fs den angstchte» Appellichtag gan Uri ist Houptninn Cnnrat Käslin vnd Comissarj Riser zu Bollen crwöldt."^ ^athschlaa vom 8. Deeeinbcr jvsf Conceplionis Mariäj 1589 im Rath» und Landlentenprolololl von Nidwaldcn,"' ^0). Der Abschied sehlt.
122.
Confcrcnz der IV evangelischen Städte.
Aara«. 1589, 11. Accemver (1. December a. K.)>
tia»to»snrtl>iv ^Nxiffliause». 2ta<it»are>>iv Bern: JnstrucNvmnhuch U.
^ Gesandte: Zürich. Heinrich Thonunan; HanS Heinrich Schmid, beide des Raths. Bern. Anton»er, alt-Venner; Johann Weycrmann, beide des Kleinen Raths. Basel. (Hat seine Abwesenheit mit