Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
194
Einzelbild herunterladen
 

194

December 1589.

katholischen Orte erinnern, Solothurn möchte seine Haupt- nnd Kriegsleute ans dem Dienst des Königs vo»Navarra, der gegenwärtig den Krieg sowohl gegen die Katholischen in Frankreich als gegen die in dcre»Diensten befindlichen Truppen der katholischen Orte ftihre, abmahnen nnd ihnen anbefehlen, entweder in de»Dienst der katholischen Stände zu treten oder aber in's Baterland znriik zu kehren, in Erwägung, daß diesesFürsten Leben, Thun und Religion dem katholischen Wesen so ganz entgegen, auch auf die Untcrdriiknng deskatholischen Glanbens nnd Gottesdienstes gerichtet sei, nnd in Ucherzignng, was für Gefahren nnd Leid dar»»^erfolgen möchte. Der Relation der Abgesandten gemäß habe ihnen Solothurn freundliche Antwort gegeben. D»nun die Wichtigkeit der Sache fernere Verhandlungen erfordert nnd dieses auf keine Weise besser als wied^durch eine Nathsabordnung habe geschehen können, so erneuern sie ihre Bitte, Solothurn möchte in dieser s»hochwichtigen, die Ehre Gottes, den katholischen Glanben, ihr Aller Seelenheil, Seligkeit und Reputation, »»^die Wohlfahrt des Vaterlandes betreffenden Sache freiwillig und ohne ferner» Verzug zu den andern kath»tischen Orten stehen nnd im Berein mit ihnen handeln, da sie ja zusammen einen Corpus bilden und dm^ein so starkes Band brüderlicher Liebe erst vor einigen Jahren sich verbunden haben; zudem sei ein solch^einträchtiges Zusammenhalten dringend nöthig, ein Schreken für die Feinde, ein Trost für die Freunde,dem Allmächtigen höchst gefällig, dem Vaterland »üzlich, und werde ein geeignetes Mittel sein, die Angehörige»sowohl im Feld als im Vaterland in gute Sicherheit zu bringen nnd ausstehende Zahlungen zn fördcr»'Solothurn könne sich versichert halten, daß den sechs katholischen Orten nicht minder als ihm daran gelegtsei, Mittel nnd Wege ausfindig zu machen, wie fiir die Sicherheit der heimkehrenden Kriegslentc gesorgt »>^die Zahlungen erlangt werden könne». Da sie nun zur Erreichung dieser Zweke die Abordnung einersandtschaft nach Frankreich als das geeignetste Mittel erachten, so ersuchen sie Solothurn, dabei mit ih»e» ^halten. Weil nun aber der Aufbruch durch den höchsten Gewalt, das ist von Rath und Bürgern, bcwili'l!worden ist nnd daher die Abmahnung auch von denselben berathschlagt werden muß, so wird den Gesa»^^vom Rath zu Solothurn der Bescheid ertheilt, sie mögen, wenn sie ihren Vortrag auch vor Rath nnd Bw'ü^zu halten wünschen, auf morgen vor denselben erscheinen; wenn aber dieser Verzug ihnen verdrießlichso mögen sie heimkehren, indem nichts destoweniger am folgenden Tage die Sache vor dem höchsten Oew»entschieden würde.

Die vom 2. December datirte Antwort Solothnrns geht im Wesentlichen dahin: Was bezüglich ^Hcimmahnnng der in Frankreich dienenden Haupt- und Kriegslentc die sechs katholischen Orte durch ihre ^sandten schriftlich nnd mündlich haben vortragen lassen, habe es Rath nnd Bürgern eröffnet, könne aber >»' ^Vcrdanknng ihrer brüderlichen Wohlmeinnng nicht bergen, daß es der schon früher abgegebenen Erklär"'^gemäß, daß man ohneLidignng der so tief vcrbürgetten Stadt nnd Land" und ohne Bezahlung der K'»^lente deren Heimmahnnng nicht für thunlich erachte, den Vorschlag annehmbarerer Mittel erwartetSolothurn gebe zu bedenken, wie beschwerlich es ihm fallen müßte, Gewisses, besonders die Versicherung ^Stadt, derentwegen es den jüngsten Aufbruch bewilligt habe, auf leere Hoffnung hin ungewiß zu mache»also,wie man pflegt zn sprächen, zwüschen zweycn stnelen nidcrsizen." Es erkläre wie früher nochmals, "es in allen möglichen, das geliebte Vaterland und die Erhaltung seiner Religion betreffenden Sachen innnd Leid von den sechs Orten sich nicht söndern wolle, und daß ihm nichts so sehr angelegen sei, alsdie katholische Religion in Frankreich wohl zn versichern, oder aber die KriegSlenh.' mit gutem Name»,und sicher in ihr Vaterland kommen zn lassen. Wenn die sechs Orte vermeinen, daß dieses Alles durch ^